Gemeinden sollten bei Freizeitwohnsitzen genauer hinsehen – zu diesem Ergebnis kommt der Landesrechnungshof (LRH) im Rahmen einer aktuellen Initiativprüfung. Konkret gehe es darum, die widmungskonforme Nutzung der Zweitwohnsitze zu kontrollieren. Die Prüfer treten diesbezüglich auch für eine strengere Regelung ein.
Der LRH empfiehlt dem Grundverkehr in Oberösterreich mit Schwerpunkt Rechtserwerb an Baugrundstücken eine Strukturreform. In Gemeinden, die von der Landesregierung zu Vorbehaltsgebieten erklärt wurden, sind bestimmte Rechtserwerbe an Baugrundstücken zu Freizeitwohnsitzzwecken grundsätzlich unzulässig. Das sind derzeit 26 Kommunen im Seengebiet und in der Region Pyhrn-Priel. In der Vergangenheit aufgehobene Vorbehaltsgebiete wurden mittlerweile wieder zu solchen erklärt.
„Widmungskonforme Nutzung prüfen“
LRH-Direktor Rudolf Hoscher hält es für „wesentlich, dass die Gemeinden bei Freizeitwohnsitzen, die gemäß Oö. Grundverkehrsgesetz 1994 zulässig sind, die widmungskonforme Nutzung im Rahmen ihrer baupolizeilichen Aufgaben kontrollieren“. Es sei zudem überlegenswert, den Kauf eines Baugrundstücks zu Freizeitwohnsitzzwecken nicht zu erlauben, wenn eine entsprechende Widmung nicht vorliegt – innerhalb der verfassungs- und europarechtlichen Schranken.
Modernisierung der IT
Der LRH sieht zudem Synergiepotenziale bei den 16 Bezirksgrundverkehrskommissionen mit ihren 14 Geschäftsstellen. Vertreter der Wirtschafts- und Arbeiterkammer sollten ihnen nicht mehr angehören, so die Prüfer. Hoscher empfiehlt eine Modernisierung der IT, um Online-Anträge und eine Kontrollautomatik umzusetzen.
Landesrätin sieht sich bestätigt
„Das Agrarressort hat beim Schutz unserer Böden alles richtig gemacht“, sieht Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) die Arbeit ihres Ressorts durch den LRH-Bericht bestätigt. „Boden darf nicht zum Spekulationsobjekt werden. Er soll jenen zur Verfügung stehen, die ihn bewirtschaften, pflegen und erhalten – die Land- und Forstwirte unseres Landes“, so Langer-Weninger weiter. Sie beteuerte, die Empfehlungen des Landesrechnungshofes ernst zu nehmen und Verwaltungsvereinfachungen sowie Strukturänderungen zu prüfen.
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