Am Dienstag vor vier Wochen hat der Richtersenat im Wiener Justizpalast die Halbierung der Freiheitsstrafe für Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser in der Buwog-Causa verkündet. Wann Grasser die Haft antreten muss, ist ungewiss. Denn das Urteil ist noch nicht ausgefertigt.
„Jedes Urteil muss binnen vier Wochen vom Tage der Verkündung schriftlich ausgefertigt und vom Vorsitzenden unterschrieben werden“, heißt es in Paragraf 270 der Strafprozessordnung. Doch ausgerechnet im Endlos-Verfahren um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser lässt der Oberste Gerichtshof (OGH) diese Zeitvorgabe verstreichen.
Am Dienstag, dem 25. März, hatte die Vorsitzende des Richtersenats die Urteile gegen Grasser und Co. bestätigt und die Strafhöhen verkündet, die nun rechtskräftig sind: Vier Jahre Haft wegen Untreue und Geschenkannahme in den Causen Buwog und Terminal Tower Linz. Das Höchstgericht halbierte somit die vom Erstgericht verhängte Strafe und begründete dies auch mit der unverhältnismäßig langen Verfahrensdauer von fast 16 Jahren.
Nach Ausfertigung 30 Tage Zeit für den Haftantritt
Doch jetzt lässt das Höchstgericht selbst Grasser warten. Denn der Haftantritt hat binnen 30 Tagen ab Urteilsausfertigung zu erfolgen. Allerdings wurde dieses dem Verurteilten noch nicht zugestellt, wie dessen Anwalt Manfred Ainedter der „Krone“ bestätigt. Auch beim zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilten früheren FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger ist das schriftliche Urteil nicht innerhalb von vier Wochen eingelangt.
Es ist unverständlich, dass gerade der OGH, der die Verfahrensdauer kritisiert hat, das Urteil nicht zeitgerecht ausfertigt.
Meischbergers Anwalt Michael Dohr
Bild: krone.tv
„Es ist unverständlich, dass gerade der OGH, der die Verfahrensdauer kritisiert hat, das Urteil nicht zeitgerecht ausfertigt“, ist Meischbergers Anwalt Michael Dohr verwundert.
Urteile werden laut OGH „in Bälde“ übermittelt
Die verstrichene Frist hat keine Konsequenzen – Verzögerungen bleiben sanktionslos, auch wenn sie keinen schlanken Fuß machen. „Das Urteil befindet sich bereits in der Schreibabteilung und wird in Bälde, also noch Ende des Monats beziehungsweise Anfang Mai, fertiggestellt sein“, versichert eine OGH-Sprecherin.
Dann hat das Warten für Grasser und Meischberger ein Ende und das Verbüßen der Haftstrafen für die Untreue beim Buwog-Verkauf im Jahr 2004 wird Mitte 2025 beginnen.
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