Anfang des Jahres übergoss ein 28-Jähriger seine Eltern in Niederösterreich mit Benzin und versuchte sie anzuzünden. Nun wurde am Landesgericht Krems über eine Einweisung entschieden.
Ein wahrhaft böses Erwachen gab es für die Eltern eines 28-Jährigen im Waldviertel. Anfang des Jahres stürmte ihr Sohn gegen Mitternacht in ihr Schlafzimmer, übergoss sie mit Benzin und versuchte sie anzuzünden. Als das Ehepaar aus dem Schlaf hochschreckt, konnte Schlimmeres verhindert werden.
Der Sohn, der bis zum Tatzeitpunkt bei seinen Eltern lebte, leidet seit Jahren an paranoider Schizophrenie. Doch 2024 setzte der Angeklagte die Medikamente selbstständig ab, weil er davon überzeugt war, „nicht krank zu sein“. Sein Zustand verschlechterte sich rapide, Wutausbrüche, wilde Schreiereien und auch Drohungen standen immer öfter an der Tagesordnung. Tagsüber schlief er, nachts patrouillierte er rund ums Haus. Seine Eltern wurden immer mehr zum Feindbild. Der 28-Jährige verweigert sogar tagelang das Essen seiner Mutter, weil er glaubt, es sei vergiftet.
Vor Gericht in Krems schilderte er den Tathergang in allen Einzelheiten. „Sagt mir endlich die Wahrheit“, stürmt der Angeklagte Ende Jänner mit einem Benzinkanister aus der Werkstatt und Feuerzeug in der Hand ins Schlafzimmer seiner Eltern. Welche Wahrheit er meint, ist bis heute ungeklärt. Auf die Frage nach dem Warum antwortet er: „Ich war ein bissl böse auf meine Eltern. Mit dem Feuerzeug wollte ich Druck ausüben“, so der Angeklagte beim Prozess in Krems.
Urteil ist bereits rechtskräftig
Im Gerangel gelingt es dem Vater, ihm das Feuerzeug zu entreißen. Dabei erlitt er ein Cut am Auge. Seine benzingetränkte Frau eilte ihm dabei zu Hilfe. Dann alarmierten sie die Polizei. „Den anderen passiert nichts, wenn sie mich anzünden, jetzt passiert mir auch nichts“, soll er laut Aussage der Mutter noch „fantasiert“ haben. Die Staatsanwaltschaft Krems plädierte auf versuchten Mord, aufgrund seiner Erkrankung wurde auf eine Einweisung in forensisch-therapeutisches Zentrum des 28-Jährigen entschieden. Das Urteil ist rechtskräftig.
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