Aufgrund seiner Kokain- und Spielsucht hat ein 38-jähriger Vorarlberger seinen Lebensgefährten mehrfach beklaut. Beim Prozess am Landesgericht Feldkirch wurde er aber dennoch freigesprochen.
„Komm, setz dich. Du kennst dich hier eh bestens aus“, weist der Verteidiger seinem Mandanten bei Prozessbeginn salopp einen Platz zu. Immerhin hat es der Angeklagte in der Vergangenheit schon auf elf Vorstrafen gebracht. Heißt, er weiß, wie der Hase bei Gericht läuft.
Jetzt sitzt der arbeitslose Handwerker vor dem Richter, weil er vergangenes Jahr seinen Lebensgefährten mehrmals im gemeinsamen Haus bestohlen hatte. „Ich bin halt spiel- und kokainsüchtig“, begründet der 38-Jährige seine Taten. Um ans Geld des Opfers zu kommen, nutzte der Mann nicht nur unbemerkte Gelegenheiten in den eigenen vier Wänden, sondern brach zudem mehrmals in den Hofladen seines Freundes, ein Landwirt, ein.
Ein Erbe und ein Casinogewinn
In der Verhandlung bekennt sich die untreue Tomate vollumfänglich schuldig, betont aber, den Schaden bereits wieder gutgemacht zu haben, wenngleich er nur Arbeitslosengeld bezieht. Dass er jedoch vom Lebensgefährten kürzlich 100.000 Euro vorab vererbt bekam und im Casino weitere 140.000 Euro gewonnen hat, verschweigt er der Richterin zuerst. Darauf angesprochen, gibt der Delinquent an, mit dem Geld nicht nur seine Schulden bezahlt, sondern auch die Insolvenz des Partners abgewendet zu haben. „Jetzt habe ich nur noch etwa 20.000 Euro auf der hohen Kante.“
Da der Angeklagte mit dem Opfer in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt, wäre die Sache nicht von der Staatsanwaltschaft zu verfolgen gewesen. Vielmehr hätte das Opfer eine Privatklage einreichen müssen. Daher wird der Mann vom Vorwurf des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls freigesprochen.
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