Ein Ukrainer hatte im Oktober vergangenen Jahres mit einem Küchenmesser auf einen Familienvater eingestochen. Da der 26-jährige Täter aufgrund seiner Geisteskrankheit jedoch nicht schuldfähig ist, wird er in ein forensisch therapeutisches Zentrum eingeliefert.
Der 43-jährige Familienvater wollte einfach nur helfen. Der Hilfesuchende dankte es ihm, indem er versuchte, ihn mit einem Küchenmesser zu töten. Ereignet hat sich die Tragödie Mitte Oktober in Dornbirn. Es ist gegen Mittag, als der Vater zweier Kinder den verwahrlosten Bettler in sein Haus lässt und ihm Essen anbietet. In der Annahme, die Speise sei vergiftet, lehnt der Fremde ab. Als der Helfer zum Handy greift, sieht sich der 26-Jährige erst recht bedroht. Weil er in seinem Wahn glaubt, der Familienvater würde nun Verstärkung holen, um ihn zu töten, greift der 26-Jährige zum Küchenmesser auf dem Herd und versucht dem Opfer die 20 Zentimeter lange Klinge in den Leib zu rammen.
Geistesgegenwärtig gelingt es dem Familienvater zwar, den Messerstich abzuwehren und den Angreifer zu Boden zu bringen. Dennoch zieht sich das Opfer durch die scharfe Klinge eine schwere Verletzung an der Hand zu. Nachdem es dem stark Blutenden gelingt, ins Freie zu flüchten und um Hilfe zu schreien, flüchtet der Messermann. Gut eine Stunde später klicken die Handschellen.
Im Prozess schildert das Opfer die Messerattacke von damals so: „Ich rief: ’Nein! Nein! Nein!’ Ich wollte einfach, dass es aufhört. Denn ich hatte Angst, dass mir was passiert und meine Familie dann ohne mich dasteht.“ Wenngleich der 43-Jährige angibt, den Vorfall weitestgehend psychisch verarbeitet zu haben, lehnt er eine Entschuldigung des Angreifers im Gerichtssaal ab.
Ich rief: „Nein! Nein! Nein!“ Ich wollte einfach, dass es aufhört. Denn ich hatte Angst, dass mir was passiert und meine Familie dann ohne mich dasteht.
Das Opfer bei der Zeugeneinvernahme
Paranoide Psychose und Wahnvorstellungen
Seit einem halben Jahr befindet sich der 26-jährige Ukrainer in psychiatrischer Behandlung am LKH Rankweil. In seinem Gutachten kommt Gerichtspsychiater Reinhard Haller zum Schluss, dass der Betroffene während der Tat unter einer paranoiden Psychose mit Wahnvorstellungen litt und deshalb nicht zurechnungsfähig war. Demnach bildete sich der Cannabiskonsument sich ein, vom Gastgeber mit dem Essen vergiftet zu werden. Im vermeintlichen Kampf um Leben oder Tod versuchte der psychisch Kranke, den Dornbirner mit dem Messer außer Gefecht zu setzen.
Da Haller den Ukrainer als gefährlich einstuft und von weiteren Straftaten ausgeht, wird der Betroffene nun auf unbestimmte Zeit in einem forensisch therapeutischen Zentrum untergebracht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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