Prinzessin Caroline hat seit Anfang der 1990er-Jahre in mehreren Ländern Europas so manche Rechtsschlacht gegen die Publikation privater Fotos geschlagen - und mehrmals gesiegt. Schließlich ist die Fürstenfamilie von Monaco besonders exponiert. Man denke nur an den glamourösen Rot-Kreuz-Ball in der Salle des Etoiles von Monte Carlo. Bilder der geladenen Prominenz sind hilfreich, um bei diesem Wohltätigkeitsfest Geld für den guten Zweck zu sammeln. Doch im Urlaub will Caroline unbeobachtet bleiben. Auch ein Promi hat ein Recht darauf, richtig ausspannen zu können.
Streit um Foto aus Kenia-Urlaub
Bei dem Urteil von diesem Donnerstag geht es um ein erstmals 2002 veröffentlichtes Urlaubsfoto von Caroline mit ihrem Ehemann Ernst August von Hannover in Kenia. Sie hatte geltend gemacht, das Foto sei gegen ihren Willen aufgenommen worden. 2004 entschied der EGMR in einem großen Erfolg für Caroline, dass es sich bei dem Foto um einen Verstoß gegen die Achtung des Privatlebens gehandelt habe.
Mit dem neuerlichen Zug vor den EMGR kritisierte die Prinzessin nun, dass deutsche Gerichte die spätere Veröffentlichung dieses und anderer privater Fotos in der Presse trotz des EMGR-Urteils nicht verboten hätten. Doch diesmal hatte sie keinen Erfolg: Der EGMR hat die Beschwerde der Prinzessin über eine angebliche Missachtung ihres Privatlebens am Donnerstag in Straßburg zurückgewiesen.
EGMR bescheinigt deutschen Gerichten Sorgfalt
Der EGMR bescheinigte den deutschen Gerichten eine sorgfältige Abwägung zwischen Privatsphäre und öffentlichem Interesse - wie schon 2012, als die Straßburger Richter eine ähnliche Klage der Prinzessin zurückgewiesen hatten. Ähnlich war es ihrem Ehemann im November 2005 ergangen: Er musste nach einem Urteil des deutschen Bundesgerichtshofes Medienberichte dulden, nach denen er mit überhöhter Geschwindigkeit auf einer französischen Autobahn geblitzt worden war.
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