Das Oberlandesgericht (OLG) Linz hat am Mittwoch die Strafen gegen drei junge, nach eigenen Angaben ehemalige IS-Sympathisanten deutlich erhöht – in zwei Fällen von sechs auf zwölf Monate und in einem Fall von 13 auf 22 Monate. Es blieb allerdings bei bedingten Haftstrafen.
Neben den drei Männern – ein Iraker, ein Bürger der Russischen Föderation und ein Kroate, alle im Teenager-Alter – ist im Vorjahr auch noch eine 19-jährige Konvertitin vor Gericht gestanden und wegen desselben Tatbestands schuldig gesprochen worden. Das Urteil gegen die Frau, die Lebensgefährtin des Kroaten, wurde aber vom Obersten Gerichtshof (OGH) aufgehoben. Ihr Fall muss neu verhandelt werden. Die drei Männer hatten die Urteile akzeptiert, die Staatsanwaltschaft aber Strafberufung eingelegt.
Private „Moschee“ mit IS-Flagge
Die Ermittler sehen die Gruppe als Teil einer im Herbst 2023 im Bezirk Linz-Land zerschlagenen zehnköpfigen radikal-islamistischen Gruppe. Auf Social Media wurden einschlägige Inhalte und IS-Propaganda geteilt, ebenso ein Tötungsvideo nachgestellt und Verehrung für den rechtskräftig zu 20 Jahren Haft verurteilten radikalislamistischen Hassprediger Mirsad O. alias Ebu Tejma verbreitet. Zudem wurde in einer Privatwohnung eine „Moschee“ eingerichtet, dekoriert mit einer IS-Flagge und ausgestattet mit einer Vielzahl von Büchern mit radikalislamischem Gedankengut, so die Anklage damals.
Es sei nicht nur Propagandamaterial veröffentlicht und weitergegeben worden, begründete der Oberstaatsanwalt am Mittwoch die Strafberufung, „herausragend“ sei vielmehr, „dass sich die Angeklagten zusammengeschlossen haben, um eine eigene Moschee zu errichten“, eine „Keimzelle, in der dieses Gedankengut weitergetragen wird“. Sie seien ja sogar von der islamischen Glaubensgemeinschaft verwiesen worden, sieht er eine „Verfestigung dieses Gedankenguts“, daher sei eine rein bedingte Strafe keinesfalls ausreichend.
Angeklagte wollen sich distanziert haben
Die Verteidiger widersprachen dem erwartungsgemäß: Sie verwiesen darauf, dass ihre Mandanten einen geregelten Alltag hätten und bei Derad ein Deradikalisierungsprogramm absolvieren würden. Laut ihren Anwälten haben sie Jobs bzw. Ausbildungsplätze, einer ist auf Lehrplatzsuche. Sie hätten sich auch von dem Gedankengut distanziert, was die Angeklagten selbst noch einmal bekräftigten.
Taten „weit über Mitläufertum hinausgehend“
Ein damals 16-jähriger Iraker – er hatte im Prozess erster Instanz zugegeben, ein nachgestelltes Hinrichtungsvideo produziert und als Warnung an Abtrünnige adressiert zu haben – und ein 17-jähriger Staatsangehöriger der Russischen Föderation – er konnte sich damals nicht erklären, warum er Aufrufe zur Tötung Ungläubiger verschickt hat – hatten zunächst je sechs Monate bedingt ausgefasst. Daraus wurden nun zwölf Monate, weiterhin bedingt.
Der damals 19-jährige Kroate, der zu 13 Monaten bedingt und einer Geldstrafe verurteilt worden war, fühlte sich missverstanden. Seine Haftstrafe wurde vom OLG auf 22 Monate – weiterhin bedingt – erhöht, die Geldstrafe bleibt. Das OLG sah in allen drei Fällen „weit über Mitläufertum hinausgehende“ Tathandlungen. Die vorbestrafte gleichaltrige Lebensgefährtin des Kroaten bekam damals 24 Monate teilbedingt aufgebrummt, das Urteil wurde aber vom OGH aufgehoben.
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