„Schenk mir Puffn“

Wutbürger rief zu Gewalt gegen Asylwerber auf

Vorarlberg
24.04.2025 06:15

Wegen eines Hass-Postings auf Facebook musste sich am Dienstag ein 71-jähriger Wutbürger aus Vorarlberg vor Gericht verantworten. Der Mann wollte dem Richter weismachen, nur „Satire“ gepostet zu haben.  

„Der Inhalt des Postings ist nicht auf meinem Mist gewachsen.“ Für ihn sei es ein „lustiger Fund“ aus dem Internet gewesen, eine Satire, rechtfertigt sich der Angeklagte im Prozess.

„Liebes Christkind, mir geht die Muffn“
Der bislang Unbescholtene hatte im November letzten Jahres in einer Facebook-Gruppe von „Widerstand leistenden Wutbürgern“ mit 4800 Mitgliedern unter einem arabischen Decknamen ein Posting von strafrechtlicher Relevanz veröffentlicht. „Liebes Christkind, mir geht die Muffn, drum schenk mir eine Puffn. Die Asylwerber werden immer mehr, drum schenk mir ein Schrottgewehr (sic!).“

Was für Staatsanwalt und Richter ein eindeutiger Aufruf zu Gewalt gegen Asylwerber darstellt, weshalb sich der Pensionist nun mit dem Vorwurf der Verhetzung konfrontiert sieht. 

Doch der bekennt sich nicht schuldig und echauffiert sich stattdessen über diese „Unterstellung“: „Was ich geteilt habe, ist keine Hetze gegen Asylwerber, sondern straffreie Satire und lustig.“ Das ergebe sich auch daraus, dass nicht von einem „Schrotgewehr“ die Rede gewesen sei, sondern von einem „Schrottgewehr“. Ein Schrottgewehr sei Schrott und keine Waffe. „Wer das nicht als Satire erkennt, kann nicht sinnerfassend lesen. Aber wenn irgendwelche Linke versuchen, da etwas hineinzuinterpretieren, sollen die zuerst einen Deutschkurs machen.“

Angst vor Asylwerbern
Natürlich habe auch er Angst vor Asylwerbern, weil sie täglich „für Schießereien, Messerstechereien und Vergewaltigungen“ verantwortlich seien. Im Übrigen sei er einst ein Leibwächter der saudi-arabischen Königsfamilie gewesen und habe insofern sogar Ausländer gegen Angriffe verteidigt. „Außerdem ist in Notwehr und Nothilfe der Gebrauch von Schusswaffen gerechtfertigt“, macht sich der sichtlich aufgebrachte Angeklagte Luft.

„Ich gehe in volle Berufung“
Nachdem Staatsanwalt Elias Zortera die Ausführungen des Beschuldigten als „reine Schutzbehauptungen, wie sie im Buche stehen“ abtut und ihm vorwirft, die in Österreich geltenden Rechte mit Füßen zu treten, lacht ihn der Pensionist aus. Was nichts daran ändert, dass der Prozess mit einem Schuldspruch im Sinne der Anklage endet. Der 71-Jährige kommt mit einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 1440 Euro davon.

Worauf der Verurteilte Richter Alexander Wehinger süffisant entgegnet: „Versuchen Sie mal, das Geld einzutreiben. Ich gehe in volle Berufung.“ Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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