Arbeiter angeklagt

„Simulieren von Krankenstand kein Kavaliersdelikt“

Oberösterreich
23.04.2025 15:18

Fünf Rumänen führten in einem Lebensmittelbetrieb nachts Reinigungsarbeiten durch. Nachdem alle gekündigt bzw. in eine Fremdfirma übernommen werden sollten, gingen sie mit fast den gleichen Symptomen in Krankenstand. Die Staatsanwaltschaft warf den Arbeitern schweren Betrug vor, was ihnen nicht bewiesen werden konnte.

Fünf rumänische Staatsbürger (30, 33, 32, 41, 31) waren in einem Lebensmittelbetrieb im Mühlviertel als sogenannte „Nachtwäscher“ beschäftigt, führten dort als Team nachts Reinigungsarbeiten durch. Am 29. August 2023 wurden sie vor Beginn ihrer Schicht von Personalverantwortlichen zu einem Gespräch gebeten.

Ohne Vorwarnung gekündigt
Was sie dort erfuhren: Einer sollte gekündigt, drei von einer externen Reinigungsfirma übernommen werden. Nur einen 30-Jährigen wollte das Unternehmen weiter beschäftigen, aber zu veränderten Konditionen – was der nicht wollte und so wie seine Kollegen die Kündigung verlangte.

„Dann gehe ich in Krankenstand“
Als ihm das verwehrt wurde, soll er gemeint haben: „Dann gehe ich in Krankenstand.“ So schilderten zumindest die Personalverantwortlichen ihre Wahrnehmungen am Mittwoch vor Gericht. Fakt ist: Einen Tag später – ein Freitag – trafen binnen einer halben Stunden im Unternehmen fünf Krankmeldungen ein, alle ausgestellt vom gleichen Hausarzt aus Linz.

Gleiche Symptome
Sogar die Symptome glichen einander: Vier sollen unter Durchfall gelitten haben, einer an Rückenschmerzen. Doch anstatt ihren Dienst nach Ablauf des Krankenstandes am Montag wieder anzutreten, ließen sich die fünf Rumänen erneut vom gleichen Hausarzt krankschreiben. Da reichte es dem Unternehmen, es wandelte die Kündigungen in Entlassungen um.

Zufall oder nicht?
Dem Prozess am Mittwoch am Landesgericht Linz blieben zwei Beschuldigte fern, die drei weiteren bekannten sich nicht schuldig. Der Staatsanwalt sprach davon, dass die Krankenstände eine „Reaktion auf die Probleme beim Arbeitgeber“ gewesen seien. Der Hauptangeklagte, der „Schichtführer“ (41) der Truppe, und sein Kollege behaupteten gegenüber der Richterin aber, dass schon vor Antritt der Schicht erste Symptome aufgetreten seien.

Mit Durchfall in Lebensmittelbetrieb
„Warum sind Sie dann überhaupt zur Arbeit gefahren?“, will Frau Rat von ihnen wissen. „Weil Rumänen auch krank in die Arbeit gehen“, so die Beschuldigten. Dabei habe es laufend im Lebensmittelbetrieb Schulungen gegeben, dass Mitarbeiter mit Magen-Darm-Erkrankungen nicht zur Arbeit kommen dürften.

Beschuldigte nicht untersucht
Untersucht wurden die Rumänen übrigens nie, das Beschreiben der Symptome reichte für die Krankenstandsbestätigungen aus. Das war letztlich auch mit ein Grund, warum der Prozess für die drei Anwesenden mit einem rechtskräftigen Freispruch endete. „Ob die Angeklagten wirklich krank waren, ist nicht widerlegbar“, meinte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.

Tachinieren ist kein Kavaliersdelikt
Davor hatte der Staatsanwalt noch mit den Worten „Tachinieren und das Erschleichen von Krankenständen ist kein Kavaliersdelikt“ eine Verurteilung gefordert. Er nahm auch den Arzt in die Pflicht und sprach von Gefälligkeitsattesten mit hoher Dunkelziffer. Die beiden Beschuldigten, die beim Prozess fehlten, sollen mittlerweile wieder über eine Fremdfirma bei dem Unternehmen putzen.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt