Dreiste Abzockmasche

Kleinanzeigen: Betrüger locken in „Dreiecksfalle“

Tirol
24.04.2025 07:00

Auf eBay, Willhaben und Co. tummeln sich nicht nur Schnäppchenjäger und Verkäufer, die nicht mehr benötigte Dinge zu Geld machen wollen. Auch immer mehr Betrüger schlagen dort zu – wie mit dieser dreisten Masche.

Tobias Mair (Name von der Redaktion geändert) wollte schon längst seine vor etlichen Jahren gekaufte Luxusuhr loswerden und wieder zu Geld machen. Relativ schnell fand er auf der Internetplattform Willhaben auch einen vermeintlichen Interessenten, der das Chronometer für nicht weniger als 3500 Euro erwerben wollte. „Ich habe das Geld dann rasch überwiesen bekommen und die Armbanduhr an die gewünschte Adresse geschickt“, erinnert sich der Tiroler. Einige Wochen später dann aber die böse Überraschung! „Eine Frau hat sich bei mir gemeldet und behauptet, sie habe die Uhr erworben, allerdings nicht bekommen“, erzählt Mair.

Krimineller baute Anzeige nach und ergaunerte Uhr
Wie sich herausgestellt hat, wurden sowohl Käuferin als auch Verkäufer von einem dreisten Betrüger abgezockt. Dieser hat die Anzeige des Tirolers offensichtlich kopiert und sich auf der Kleinanzeigenplattform als Verkäufer der Uhr ausgegeben. Die Frau entdeckte die falsche Anzeige, hielt den Betrüger für den echten Verkäufer und überwies das Geld auf das Konto des Tirolers, das der Kriminelle der ahnungslosen Käuferin angegeben hatte. Der Kriminelle durfte sich über die Luxusuhr freuen.

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Nicht immer sind es die Käufer, die abgezockt werden. Es hängt von der gewählten Zahlungsart ab, wer der Geschädigte ist.

Experten von „Watchlist Internet“

Doch wer trägt nun den Schaden? „Das hängt von der gewählten Zahlungsmethode ab“, wissen die Experten von „Watchlist Internet“, die auf ihrer Homepage stets vor aktuellen Webbetrügereien warnen.

Verkäufer sollten Ware nur mit Nachweis verschicken
Bei einer Überweisung haben die ehrlichen Verkäufer – wie Tobias Mair – einen Vorteil: Wenn sie den Versand der Ware nachweisen können, behalten sie das vom Käufer überwiesene Geld. Dieser erleidet jedoch einen finanziellen Verlust, da er zwar gezahlt hat, aber die Ware nie erhalten wird.

Im Falle einer PayPal-Zahlung greift der Käuferschutz: Sollte die Versandadresse nicht mit der Adresse des PayPal-Kontos übereinstimmen, bekommt der Käufer sein Geld zurück. In diesem Fall bleibt der Verkäufer auf der Strecke. Ihm wurde die Ware abgenommen und das bereits bezahlte Geld wieder entzogen.

Auf jeden Fall sollte man derartige Betrugsfälle aber umgehend bei der Kleinanzeigenplattform melden und Anzeige bei der Polizei erstatten.

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