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Interessanter Prozess

Warum „Krankfeiern“ nach Kündigung straflos blieb

Oberösterreich
24.04.2025 09:00

Fünf Rumänen mussten sich wegen Betrugs in Linz vor Gericht verantworten. Denn nach ihrer Kündigung in einem fleischverarbeitenden Mühlviertler Großbetrieb waren sie alle „zufällig“ gleichzeitig arbeitsunfähig geworden. Wer jetzt glaubt, dieser kollektive Krankenstand sei klar kriminell gewesen, täuscht sich: Alle fünf wurden freigesprochen.

Tachinieren, Krankfeiern – oder schwerer Betrug, wie es das Gericht nennt: Aus diesem Grund mussten sich am Mittwoch fünf rumänische Arbeiter (30, 31, 32, 33, 41) vor dem Landesgericht Linz verantworten. Die Beschuldigten waren in einem Lebensmittelbetrieb im oberösterreichischen Mühlviertel beschäftigt, führten dort nachts Reinigungsarbeiten durch. Vor Schichtbeginn Ende August 2023 wurde ihnen aber mitgeteilt, dass sie gekündigt oder von einer Fremdfirma übernommen werden sollten. Einen Tag später wären nähere Details besprochen worden, wozu es aber nicht kam. Denn alle fünf Angeklagten schickten Krankenstandsbestätigungen.

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