Für die Errichtung eines Hotelparkplatzes muss in Gmunden (OÖ) ein Auwald weichen. Dass die Rodung während der Brutzeit der Vögel beginnt, ärgert den Umweltanwalt. Er übt aber auch scharfe Kritik an der Politik, die aus seiner Sicht schon lange solche Aktionen hätte verhindern können.
Die Rodung des Auwaldes im Toscanapark für die Errichtung eines Hotelparkplatzes erhitzt in Gmunden die Gemüter – wir berichteten. Empört darüber ist auch Umweltanwalt Martin Donat: „Die Rodung dieser Flächen während der Hauptbrutzeit ist fachlich völlig daneben. Einen Monat früher wären die Baumfällungen gar kein Problem gewesen.“
Ein Rodungsstopp ist aus rechtlicher Sicht wohl kaum möglich: „Die Artenschutzverordnung greift nicht. Dafür müsste es sich um Busch- und Gehölzgruppen in der freien Natur handeln. Beim Toscanapark handelt es sich rechtlich aber um Waldflächen – also zieht primär das Forstrecht, und dafür gilt eine noch aufrechte Rodungsbewilligung und eine aufrechte Naturschutzbewilligung, in der es, soweit mir bekannt ist, keinerlei zeitliche Einschränkungen zur Rodung gibt.“
Keine Unterschutzstellung
Was Donat im Zusammenhang mit der Rodung am meisten ärgert, ist aber die mangelnde Bereitschaft der Politik für eine Unterschutzstellung der Toscanapark-Halbinsel. Er habe schon vor langer Zeit die Verordnung für einen „geschützten Landschaftsteil“ gefordert, die etwa auch Rodungen bremsen könnte. „Vor der Wahl sind alle dafür, danach nicht mehr. Die Unterlagen liegen im Rathaus, werden aber ignoriert“, so Donat.
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