Ein bitterböses Märchen wurde für ein zum Tatzeitpunkt sechsjähriges Mädchen aus der Steiermark furchtbare Realität: Über ein Jahr lang wurde es von der Stiefmutter (32) gequält, musste das eigene Erbrochene essen und immer wieder stundenlang alleine auf einem Sessel sitzen.
Die Beschreibung der bösen Stiefmutter aus den Märchen der Gebrüder Grimm wurde in einem unglaublich schockierenden Fall eines kleinen steirischen Mädchens aus dem Bezirk Bruck-Mürzzuschlag Realität: Nachdem sich der Vater von der suchtkranken Mutter getrennt hatte, lernte er eine neue Frau kennen, zog mit ihr und seiner Tochter zusammen. Doch die Stiefmutter meinte es mit dem Mädchen gar nicht gut und quälte es auf schlimmste Weise.
Taten mitgefilmt
So durfte die Kleine so lange nicht vom Tisch aufstehen, bis sie das ihr kredenzte Essen aufgegessen hatte, egal, ob es ihr mundete oder nicht. Oft ging das über Stunden so, teilweise auch so weit, dass sich die erst Sechsjährige übergeben musste. Zur Strafe musste sie das Erbrochene vom Boden schlecken. Als ob das alles nicht schon schlimm genug wäre, filmte die gefürchtete Stiefmama das Leiden des kleinen, geschundenen Wesens auch noch mit.
Musste anderen beim Spielen zusehen
Das war aber noch lange nicht alles, was sich die Frau einfallen ließ, um die ungeliebte Stieftochter zu misshandeln und zu unterdrücken. Immer wieder wurde das Kleinkind alleine in der Wohnung zurückgelassen, wurde auf einen Stuhl gesetzt, durfte sich vom Morgen weg bis in die Abendstunden nicht rühren und musste zusehen, wie die anderen Kinder miteinander spielten. Schelte, Erniedrigungen und Beleidigungen standen an der Tagesordnung, genauso, wie Drohungen ausgesetzt zu werden. Den Kindergarten, in den sie so gerne gegangen wäre, durfte sie auch nicht besuchen.
Über ein Jahr lang soll es dem bedauernswerten Opfer so ergangen sein. Dank einer Nachbarin, die in einer anderen Sache Angaben bei der Polizei machte, kam der Fall schlussendlich ins Rollen, sagt Viktoria Steinecker, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Leoben.
Angeklagte schwieg vor Polizei
Die Staatsanwaltschaft hat nun Anklage gegen den Vater und die Stiefmutter erhoben, wie auch Gerichtssprecherin Sabine Anzenberger bestätigt. Am Montag müssen sich die Frau und der leibliche Vater des Opfers vor Gericht verantworten. Wie viel dem Mann angelastet werden kann, ist fraglich, aufgrund seiner schweren Alkoholsucht habe er nämlich nicht viel mitbekommen. Die Angeklagte machte vor der Polizei keine Angaben. Der Strafrahmen beträgt maximal drei Jahre.
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