Das 13. Handelsberufungsgericht in St. Petersburg hat laut Gerichtsregister am Donnerstag die Berufungen der Strabag, von österreichischen Aktionären des Baukonzerns sowie der Raiffeisenbank Russland abgelehnt.
Die erstinstanzliche Gerichtsentscheidung vom 20. Jänner 2025, wonach die Raiffeisenbank Russland mehr als zwei Milliarden Euro an den russischen Strabag-Aktionär Rasperia Trading Limited zahlen und deren Strabag-Aktien übernehmen muss, erlangt somit Rechtskraft.
Streit mit entmachtetem Aktionär
Die Abweisung der Berufungen und die Bestätigung der erstinstanzlichen Entscheidung aus Kaliningrad war zuletzt erwartet worden. Hintergrund der Causa ist eine Auseinandersetzung des im Zusammenhang mit EU-Sanktionen in der Strabag entmachteten russischen Strabag-Aktionärs Rasperia mit dem Baukonzern und dessen österreichischen Aktionären. Die Raiffeisenbank Russland selbst war formal nur deshalb geklagt worden, weil sie mit dem Strabag-Aktionär Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien in einem Verwandtschaftsverhältnis steht.
Unklar war zuletzt, wer die zwei Milliarden Euro Schadenersatz tatsächlich bekommen würde. Juristen der RBI-Tochter sahen in der eingebrachten Berufung den offiziellen ehemaligen Rasperia-Besitzer Oleg Deripaska auch als aktuellen Endbegünstigten. Eine Sprecherin des russischen Oligarchen erklärte jedoch wiederholt, dass Deripaska nichts mehr mit Rasperia zu tun habe.
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