Wirtschaftsbundaffäre

Steuerhinterziehung: Verfahren eingestellt

Vorarlberg
24.04.2025 19:55

Im Zuge der Vorarlberger Wirtschaftsbundaffäre hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch die Verfahren gegen mehrere Personen wegen des Verdachts der Abgabenhinterziehung eingestellt. Ein Vorsatz konnte nicht nachgewiesen werden.

Gemäß der Begründung der Staatsanwaltschaft gingen die Verantwortlichen des Vorarlberger Wirtschaftsbunds ebenso wie deren Steuerberater „jahrelang subjektiv“ davon aus, dass die Inseratenerlöse des großteils aus Anzeigen bestehenden, inzwischen eingestellten Mitgliedermagazins „Vorarlberger Wirtschaft“ nicht umsatz- und körperschaftssteuerpflichtig sind. „Unabhängig davon, ob die Rechtsmeinung des Wirtschaftsbundes Vorarlberg richtig ist“, könne den Beschuldigten nicht nachgewiesen werden, dass sie die auf die Inseratenerlöse entfallenden Angaben vorsätzlich hinterzogen haben. Auch sei strittig, ob überhaupt eine Körperschafts- und Umsatzsteuerpflicht besteht, ist in dem Bericht die Staatsanwaltschaft zu lesen.

Auf die Selbstanzeige, die am Beginn der Causa stand, ging die Staatsanwaltschaft nicht näher ein. Noch offen ist die Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil um sechs vom Wirtschaftsbund bezahlte Weihnachtsessen im Gesamtwert von 12.980 Euro des ehemaligen Landesstatthalters Karlheinz Rüdisser (ÖVP). Hier hatte das Landesgericht Feldkirch Anfang März 2025 festgestellt, dass die Anklagepunkte der Vorteilsannahme zur Beeinflussung bzw. Vorteilszuwendung zur Beeinflussung erfüllt waren. Neben Rüdisser waren die drei Ex-Wirtschaftsbund-Führungskräfte Hans Peter Metzler, Jürgen Kessler und Walter Natter angeklagt. Sie wurden zu teilbedingten Geldstrafen in Höhe von 27.500 Euro (Rüdisser), 15.000 Euro (Metzler), 13.500 (Kessler) und 10.000 Euro (Natter) verurteilt. Auch hier rechne man mit einer Revision, ließ der Anwalt Wilhelm Klagian wissen.

Steuerprüfung brachte große Nachzahlungen
Erledigt ist die Affäre aber immer noch nicht: Hinsichtlich der strittigen Abgaben sei nach wie vor ein Beschwerdeverfahren anhängig, betonte Klagian. Deshalb weise die Staatsanwaltschaft völlig richtig darauf hin, dass angesichts des Umstandes, dass strittig ist, ob überhaupt eine Umsatz- und eine Körperschaftssteuerpflicht besteht, im Hinblick auf die jahrelange und unwidersprochene Praxis, die Inseratenerlöse als nicht umsatz- und körperschaftssteuerpflichtig zu behandeln, kein subjektiver Tatvorwurf gemacht werden könne. Die umstrittenen Inseratenpraktiken des Vorarlberger Wirtschaftsbundes waren Ende März 2022 in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Infolge einer Steuerprüfung musste die Organisation rund 484.000 Euro an Umsatzsteuer, 388.000 Euro an Körperschaftssteuer sowie rund 106.000 Euro an Zuwendungsabgabe für die Jahre von 2016 bis 2021 nachbezahlen.

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Vorarlberg-Krone
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