Frankreichs Justizminister Gérald Darmanin hat angekündigt, die Handys von Drogendealerinnen und Drogendealern zu beschlagnahmen. Auch Konsumentinnen und Konsumenten geraten ins Visier, wenn der Handel über das Telefon abgewickelt wurde.
Zusätzlich ist mit einer pauschalen Strafe von 200 Euro zu rechnen. Voraussetzung dafür ist, dass es bei dem Handel um nicht mehr als 30 Gramm Cannabis oder fünf Gramm Kokain gegangen ist. Seit Frankreich den Drogenverkaufspunkten in Großstädten den Kampf angesagt hat, verlagern Dealerinnen und Dealer ihr Geschäft auf Lieferdienste. Sie bieten ihre Ware zunehmend über Messengerdienste an und beliefern ihre Kundinnen und Kunden per Auto oder Motorroller – etwa wie ein Pizza-Lieferdienst.
Wenn die Ermittlungen ergeben, dass die Bestellung der Drogen telefonisch, per SMS oder über Messengerdienste wie WhatsApp oder Telegram erfolgt ist, müssen die Beteiligten nun auch mit dem Verlust ihres Handys rechnen. Das Beschlagnahmen von Geld, Autos oder Telefonen sei manchmal abschreckender als eine gerichtliche Verfolgung, sagte Darmanin.
Auch Konsumentinnen und Konsumenten sollten unter Druck gesetzt werden. „Wenn ein Jugendlicher ein Telefon für 800 Euro hat und es ihm weggenommen wird, wird er es sich zweimal überlegen, bevor er sein Telefon benutzt, um Drogen zu bestellen“, meinte Polizeigewerkschafter Laurent Vitello.
Darmanin kündigte an, noch am heutigen Donnerstag einen Erlass an alle Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zu schicken.
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