AK OÖ erstritt Ersatz

Hotelgutschein nach drei Jahren nicht mehr gültig

Oberösterreich
25.04.2025 15:00

Weil das Hotel in Kaprun einen Gutschein nach drei Jahren für abgelaufen erklärte, und die Verkaufsplattform keine Rückerstattung leisten wollte, wendete sich eine Linzerin an die Arbeiterkammer. Diese erstritt vor Gericht schließlich erfolgreich eine Schadensersatzzahlung für die Konsumentin.

Stefanie L. aus Linz hatte am 30. Dezember 2019 auf einer Gutschein-Verkaufsplattform im Internet Coupons für einen Aufenthalt in einem Hotel in Kaprun erworben. Als sie die Gutscheine im Wert von 344 Euro Anfang 2020 einlösen wollte, hieß es, das Zimmerkontingent sei bereits erschöpft. 

Nur drei Jahre gültig?
Im Jänner 2024 startete die 30-jährige Linzerin einen neuen Versuch. Da meinten die Hotelbetreiber, dass die Gutscheine nur drei Jahre gültig gewesen und damit abgelaufen seien. Weil auch der Online-Händler keine Rückerstattung leisten wollte, wandte sich die geprellte Konsumentin mit dem Anliegen an die Arbeiterkammer Oberösterreich.

Die grundsätzliche Verjährungsfrist von 30 Jahren bei Gutscheinen kann nur dann gekürzt werden, wenngleich starke Vertragspartner eine Verkürzung vereinbaren, was hier nicht der Fall war.

Unfaire Bedingungen
Das Hotel hatte den Zeitraum der Einlösung bestimmt. Obwohl ihr keine passenden Termine angeboten wurden, hatte sie keine Möglichkeit, eine Rückzahlung des Kaufpreises zu erwirken. Aufgrund der Corona-Pandemie konnte Frau L. für 345 Tage die Gutscheine überhaupt nicht einlösen.

Erfolg vor Gericht
Weil weder das Hotel noch die Gutscheinverkäufer zu einer außergerichtlichen Lösung bereit waren, ging die AK für die Linzerin vor Gericht. Das Verfahren ging durch zwei Instanzen. Das Landesgericht Linz verurteilte schlussendlich das Unternehmen, das den Gutschein verkauft hatte, zur Rückzahlung des Kaufpreises.

AK mahnt zur Vorsicht
Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer warnen vor Hotelgutscheinen, die über Internetplattformen verkauft werden. Diese würden auf den ersten Blick günstig erscheinen, hätten aber meist eine kurze Gültigkeitsdauer und könnten selten zum Wunschtermin eingelöst werden.

Porträt von OÖ-Krone
OÖ-Krone
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