Neues OGH-Urteil

AUA darf Gage von Betriebsräten zurückfordern

Gericht
25.04.2025 13:01

Die AUA hat das Recht, eine jahrelange, zu hohe Bezahlung an ihre früheren Betriebsräte zurückzufordern. Das entschied der Oberste Gerichtshof (OGH). Um welche Summe es genau geht, muss das Gericht noch klären.

Der damalige Betriebsratschef Alfred Junghans hatte 2009 bei der Übernahme der AUA durch die Lufthansa ein deutliches Plus seiner Entlohnung vereinbart. Zusätzlich zu seinem Grundgehalt von knapp 5800 Euro monatlich erhielt er eine Verwendungszulage in der Höhe von 4500 Euro und eine Klimageldpauschale von 220 Euro. Auch seine beiden Stellvertreter erhielten einen Aufschlag.

2012 wurden diese Zuschläge dann gekürzt. Die Betroffenen klagten aber erfolgreich und erhielten diese wieder – mit dem Argument eines Entgelts für eine mögliche Karrierebeeinträchtigung. Im Frühling 2020 fiel Junghans auf eine Entlohnung von knapp 6500 Euro zurück. Anschließend forderte die Austrian Airlines (AUA) ungefähr 190.000 Euro an überhöhten Zahlungen vor dem Arbeitsgericht zurück. Dem damaligen Betriebsratschef seien maximal die 6500 Euro zugestanden, hieß es.

„Grundsätzlich Ehrenamt“
Grundsätzlich sei die Tätigkeit als Betriebsrätin oder Betriebsrat ein Ehrenamt, teilte der OGH mit. Sie dürften zwar nicht schlechter gestellt werden als andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, allerdings auch nicht bevorzugt werden. Damit wolle der Gesetzgeber verhindern, dass sie „gekauft“ werden könnten.

Die drei Betriebsräte, um die es in dem Verfahren ging, wurden freigestellt. Zugestanden wäre ihnen aber nur der Ersatz des „mutmaßlichen Verdienstes“, urteilte der OGH. „Dieser umfasst das, was der betreffende Arbeitnehmer, hätte er nicht eine die Freistellung erfordernde Betriebsratsfunktion bekleidet, nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge – also mit überwiegender Wahrscheinlichkeit – weiterhin bezogen hätte“, heißt es.

Nun geht das Verfahren an das Arbeits- und Sozialgericht als erste Instanz zurück. Diese muss klären, wie hoch das fiktive Gehalt von Junghans gewesen wäre, damit entschieden werden kann, wie sehr die tatsächliche Bezahlung überholt war.

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