Im Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch ist ein unbescholtener Familienvater vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einer Sechsjährigen freigesprochen worden. Der 54-Jährige hatte die Tat stets bestritten. Sein Verteidiger sprach von haltlosen Vorwürfen.
Zwei Jahre musste der Angeklagte mit der Anschuldigung leben, ein Kinderschänder zu sein. Freudentränen und Applaus gab es daher am Freitag, als die vorsitzende Richterin Silke Wurzinger den Mann vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs freisprach. „Ich danke dem Senat für dieses Urteil“, schluchzt der 54-Jährige, als er das Urteil realisiert.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Familienvater vorgeworfen, ein damals sechsjähriges Nachbarkind zunächst auf dem Spielplatz der Siedlung, in der er wohnt, angesprochen zu haben. Anschließend soll er dem Mädchen mehrmals mit der Hand in die Unterhose gefahren sein und es im Intimbereich gestreichelt haben. Von dem angeblichen Vorfall erfuhren die Eltern des Mädchens allerdings erst Monate später durch die Eltern eines benachbarten Buben, dem sich die Sechsjährige wohl anvertraut hatte. Der 54-Jährige wurde daraufhin angezeigt.
Der erste Prozess erfolgte schließlich Anfang Februar dieses Jahres. Verteidiger Clemens Achhammer sprach schon damals von haltlosen Vorwürfen gegen seinen Mandanten und kritisierte die Art der Befragung des Opfers im Zuge der kontradiktorischen Einvernahme. „Derartige Befragungen sind nur bedingt geeignet, die Schuld des Täters zu objektivieren“, so der Jurist. Zur Anhörung weiterer Zeugen wurde der Prozess daraufhin vertagt. Am Freitag erfolgte in den frühen Abendstunden der erlösende Freispruch.
Aussage der Mutter auch in Betracht gezogen
„Das mutmaßliche Opfer hatte in der kontradiktorischen Einvernahme lediglich die Wörter der Richterin aufgegriffen und wiederholt, ohne einen Sachverhalt mit eigenen Worten zu schildern“, begründete die Frau Rat die Entscheidung des Schöffensenats. Auch sei die Aussage der Mutter des Mädchens zu berücksichtigen gewesen. Sie hatte im Prozess angegeben, bei ihrer Tochter keine Folgen oder eine Wesensveränderung festgestellt zu haben.
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