Nach Skandal-Video

Keine Strafe für „Ausländer raus“-Gegröle auf Sylt

Ausland
28.04.2025 13:04

Im vergangenen Jahr sorgte ein Video für Aufsehen, auf dem junge Menschen auf Sylt „Deutschland den Deutschen. Ausländer raus“ grölten. Nun wurde bekannt: Die Entgleisungen der Partywütigen haben keine Strafe zur Folge. Nur für einen Mann, der den Hitlergruß zeigte, hatte der Vorfall – wenn auch milde – Konsequenzen.

Die Gruppe hatte in der „Pony“-Bar zur Melodie von  „L’amour Toujours“ von von Gigi D’Agostinos den ausländerfeindlichen Text gesungen. Ein Video von dem Vorfall verbreitete sich rasch über soziale Medien und sorgte für Empörung. Die Staatsanwaltschaft Flensburg nahm Ermittlungen wegen Volksverhetzung auf.

Nur Mitsingen reiche für Anklage nicht aus
Doch für das Singen des abgewandelten Textes gab es keine Strafe, wie „Bild“ nun berichtete. Das Strafverfahren gegen eine 25-jährige Hamburgerin wurde eingestellt: Wie Oberstaatsanwalt Thorkild Petersen-Thrö erklärte, reiche das reine Mitsingen der fremdenfeindlichen Parolen nicht für eine Anklage und mögliche Verurteilung aus. Ein 32-jähriger Münchner, der auf dem Video identifiziert werden konnte, wurde aus diesem Grund ebenfalls nicht strafrechtlich belangt.

Die Idylle auf der Nordseeinsel wurde Pfingsten 2024 von dem Skandal-Video erschüttert. (Bild: APA/dpa/Bodo Marks)
Die Idylle auf der Nordseeinsel wurde Pfingsten 2024 von dem Skandal-Video erschüttert.

Gegröle nur „wertende Stellungnahme“ 
Die Staatsanwaltschaft habe sich bei ihrer Entscheidung an einem ähnlichen Fall orientiert, bei dem Minderjährige in einem Festzelt „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ skandiert hatten. Damals stellten die Richter fest, dass diese Handlung nicht strafbar sei, da es sich um eine „wertende Stellungnahme“ handle. Diese falle „unter den Schutz der Meinungsfreiheit“. Auch die Alkoholisierung der beschuldigten Jugendlichen wurde im Präsedenzfall als Argument angeführt, dass keine „gezielte aggressive oder organisierte hetzerische Absicht“  vorlag.

Gegen einen 26-Jährigen dagegen, der in dem Video den Hitlergruß zeigte und dazu noch ein Hitler-Bärtchen imitierte, wurde ein Strafbefehl mit einer Verwarnung mit Strafvorbehalt erlassen. „Der ,winkende Gruß‘ mit ausgestrecktem Arm unter gleichzeitiger Andeutung eines ,Hitlerbärtchens‘ erfüllt den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“, wurde Petersen-Thrö von der „Bild“ zitiert.

Wenn sich der 26-Jährige binnen eines Jahres unauffällig verhält, muss er keine Strafe zahlen. Wenn doch, muss er einen bereits festgelegten Betrag in der Höhe von 2500 Euro blechen.

Das Verfahren gegen einen vierten Verdächtigen, der das Video im Netz verbreitet haben soll, wurde das Verfahren wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung eingestellt. Der 24-jährige Bayer hat jedoch ein anderes Verfahren am Hals: Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Handels mit Betäubungsmitteln und Delikten gegen das Waffengesetz.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt