Darunter Mädchen (6)
Im Fall des umstrittenen Wunschkennzeichens „NAZ1“ hat die Staatsanwaltschaft Steyr (Oberösterreich) eine Entscheidung gefällt: Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt. Warum in diesem Fall keine aktive Propaganda für die Nazi-Ideologie nachgewiesen werden konnte, erklärt der Sprecher der Staatsanwaltschaft der „Krone“.
Das Ermittlungsverfahren gegen den 69-jährigen Zulassungsbesitzer aus Micheldorf, der mit dieser zweideutigen Nummerntafel auf seinem Kleinbus herumfährt, wurde eingestellt. „Der Mann ist unbescholten. Wir konnten ihm nicht nachweisen, dass er mit dem Kennzeichen Propaganda für den Nationalsozialismus – also vorsätzlich NS-Wiederbetätigung – betreiben will“, sagt Andreas Pechatschek, Sprecher der Staatsanwaltschaft Steyr.
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