Der Prozess um den mutmaßlichen Vatermörder von Obernberg am Inn (OÖ) ging am Dienstag mit einem neuen Vorwurf in die dritte Runde: Er soll in U-Haft einen Mitinsassen brutal verprügelt haben. Und: Ein Gutachten stützt die Version einer Seite ... Doch ein Urteil gab es wieder nicht, der Prozess wurde auf 17. Juli vertagt.
In der Nacht auf den 19. Februar 2024 wurde die sonst so ruhige Gasse in Obernberg am Inn vom zuckenden Schein Dutzender Blaulichter erhellt. In einem kleinen, schmucken Einfamilienhaus war ein jahrelanger Familienstreit in einer schrecklichen Bluttat gegipfelt, die den Vater das Leben kostete – und die heute, nach zwei Vertagungen zum dritten Mal am Landesgericht Ried im Innkreis verhandelt wird. Auch ein Lokalaugenschein am Tatort fand statt.
„Das haben wir gleich“
Der Sohn, damals 22, war viel zu spät und mit Benzodiazepinen zugedröhnt nach Hause gekommen. Weil die starken Beruhigungsmittel ihn zusätzlich müde machten, weigerte sich der mehrfach vorbestrafte Bäckerlehrling, in die Arbeit zu gehen. Der Vater, offenbar aufgrund seines Alkoholismus frühpensioniert und zum Tatzeitpunkt stark betrunken, soll „Das haben wir gleich“ gesagt und wenig später mit seinem Gewehr zwei Schüsse abgegeben haben.
Notwehr steht im Raum
„Eine Kugel ist genau dort im dunklen Wohnzimmer eingeschlagen, wo kurz davor mein Kopf war“, sagte der Sohn später aus. In Todesangst habe er sich ein Messer geschnappt und wie wild auf den Vater eingestochen – „bis er das Gewehr fallen ließ“, so der Angeklagte. Nach wie vor stehe Notwehr im Raum, betont Anwalt Andreas Mauhart.
Attacke mit Metallrohr
Ob das auch für den neuen Vorwurf gilt, ist noch unklar: In U-Haft soll der Mordverdächtige bereits am 23. November 2024 einem Mithäftling zuerst Faustschläge ins Gesicht und Tritte versetzt haben, bevor er ihm mit einem Metallrohr auf Kopf und Beine geschlagen haben soll. Das Opfer erlitt dadurch unter anderem Rissquetschwunden, Prellungen und einen Knochenbruch an der Hand.
Wieder vertagt
Am Dienstag untermauerte der Angeklagte seine Notwehr-These erneut und auch ein Gutachter sieht eine Notwehrsituation. Laut dem ballistischen Gutachten dürfte der Vater aber nicht nur Warnschüsse abgegeben haben. Nachdem er im Obergeschoß eine Langwaffe geholt hatte, dürfte er im Stiegenhaus nach unten in Richtung seiner Frau gefeuert haben. „Er wollte seine Frau treffen“, geht aus dem Gutachten hervor. Der nächste gezielte Schuss habe seinem Sohn gegolten – diesen jedoch verfehlt. Die Stiche seien deswegen Notwehr gewesen, beteuert der junge Oberösterreicher.
Den Übergriff auf einen anderen Häftling gab der junge Mann zu. Ein Urteil gab es aber wieder nicht, der Prozess wurde auf 17. Juli vertagt, der Verteidiger des Mannes brachte neue Beweisanträge ein.
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