Prozess in Eisenstadt endet mit Schuldspruch: Frau (31) fuhr Ende des Jahres 2024 auf der A6 mit weit überhöhter Geschwindigkeit auf ein Auto auf. Das Opfer wurde 60 Meter aus dem Fahrzeug geschleudert.
Die Angelegenheit war, ist und bleibt dubios. Vier Menschen, die einander kaum kennen, wollten Ende Dezember mitten in der Nacht von Wien über die A6 nach Bratislava fahren, um dort etwas zu trinken. Man hatte anscheinend großen Durst: Mit mehr als 200 km/h krachte das Auto bei Potzneusiedl ins Heck eines Fahrzeugs. Die Beifahrerin, die sich im Moment des Aufpralls gerade die Jacke auszog und demnach nicht angegurtet war, wurde 60 Meter aus dem Pkw geschleudert. Sie war sofort tot.
„Ich weiß es nicht“
Beim Prozess am Landesgericht Eisenstadt wollte sich die Unfalllenkerin (31), deren Staatenzugehörigkeit nicht geklärt werden konnte, nicht recht an jene Nacht erinnern. Wie oft die Frau gesagt hat, „ich weiß es nicht“, ist nicht protokolliert. Jedenfalls sei sie am Steuer gesessen. Das war nicht immer klar. Am Tag nach dem Crash hatte ein Russe (29) bei der Polizei kundgetan, er habe das Auto gelenkt.
Nachdem er aber erfahren hatte, dass ein Todesopfer zu beklagen war, revidierte er seine Aussage. „Ich stand unter Schock. Ich bin hinten gesessen.“ Wegen Begünstigung wurde dieser Mann nun zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt.
Nicht die Spur gewechselt
Die Hauptangeklagte wiederum lieferte der Richterin hauptsächlich Wortfetzen. Das Auto davor habe die Spur gewechselt. „Stimmt nicht“, sagt ein Zeuge. „Wir waren nicht mit mehr als 115 km/h unterwegs.“ Sie sei in Gedanken versunken gewesen. Man habe geredet. „Na ja“, meinte der Russe. „Ich hatte Stress mit meiner Frau und habe ihr während der Fahrt Nachrichten mit dem Handy geschickt.“ Der Anwalt verlangte ein Gutachten. Sie könne womöglich gar nicht gefahren sein, weil die Sitzeinstellung nicht gepasst habe. „Brauchen wir nicht“, sagte die 31-Jährige, die sich schuldig bekannte mit dem Nachsatz: „Es tut mir leid.“
Die Richterin sprach die Frau wegen grob fahrlässiger Tötung schuldig. 21 Monate Haft, davon sieben unbedingt. Plus 5000 Euro Schmerzensgeld. Der Anwalt meldete volle Berufung an. Ebenso die Staatsanwältin.
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