Paukenschlag in der Justizanstalt Innsbruck! Jener Mann, der wegen Mordes am Völser Vizebürgermeister nicht rechtskräftig verurteilt wurde, wurde laut „Krone“-Informationen am Samstag tot in seiner Zelle aufgefunden. Die Todesursache ist noch unklar, Ermittlungen laufen.
Zu zwölf Jahren Gefängnis wurde der 53-jährige Tiroler im November wegen des Mordes am Völser Vizebürgermeister verurteilt, nicht rechtskräftig. Am Samstag wurde dieser nun tot in seiner Zelle im „Ziegelstadl“ aufgefunden.
Laut „Krone“-Informationen soll ihn sein Zellenkollege gegen 7 Uhr in der Früh ohne Lebenszeichen am Boden gefunden haben. Sofort wurde der Notarzt kontaktiert, der nur mehr den Tod des 53-Jährigen feststellen konnte. Auch die Kriminalpolizei rückte an, um abzuklären, ob es Fremd- oder Eigenverschulden war. Der Leichnam wurde mittlerweile zur näheren Abklärung der Todesursache in die Gerichtsmedizin überstellt.
Wie die „Krone“ weiters in Erfahrung bringen konnte, sei der Mann psychisch extrem auffällig gewesen. Es sei schwer gewesen, ein normales Wort mit ihm zu wechseln. Deshalb sei er innerhalb der Justizanstalt auch engmaschig psychologisch betreut worden.
„Es war wie in einem Horrorfilm“
Anfang Dezember 2023 wurde die Leiche des Ex-Vizebürgermeisters Walter Kathrein (75) entdeckt. Zuvor war er tagelang verschwunden gewesen. In einem Haus im Ortszentrum wurde schließlich seine Leiche gefunden. Die Hintergründe waren vorerst vollkommen unklar. Nicht rechtskräftig wurde schließlich ein 52-jähriger Völser verurteilt. Im Prozess stand seine Zurechnungsfähigkeit im Fokus.
Zu Beginn der Verhandlung beschrieb Staatsanwalt Joachim Wüstner die Bluttat. „Es war wie in einem Horrorfilm“, benannte er die gewaltvolle Tötung des Ex-Politikers, die in der Wohnung des Angeklagten stattgefunden hatte. „Der Schädel war zertrümmert, die Adern durchtrennt“, führte er weiter aus. Als Grund für die Tat hatte der Einheimische bisher angegeben, mit Grundstücksgeschäften unzufrieden gewesen zu sein, die er in der Vergangenheit in bzw. mit der Gemeinde abgeschlossen hatte.
Täter sei schwer depressiv
Albert Heiss, Verteidiger des Angeklagten, hatte wiederholt die Krankheit des Täters betont: Der Mann sei „schwer depressiv“ und würde sich in Haft wohl rasch „suizidieren“. Den Zustand seines Mandanten erklärte er auch mit seiner schweren Kindheit: „Sein Vater und seine Mutter haben sich umgebracht und er war seit seiner frühen Jugend auf sich allein gestellt“.
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