Denn die Wahrheit sieht nach Meinung des 51-Jährigen anders aus als jene, die das Geschworenengericht festgestellt hat. Auch wenn Julia Kührers Leiche auf seinem Grundstück im niederösterreichischen Dietmannsdorf gefunden wurde, auch wenn sich DNA-Spuren auf jener Decke befanden, mit der die Tote eingewickelt worden war, bevor man sie verbrannt hat - Michael K. bleibt dabei: "Ich habe Julia Kührer nicht verbrannt und schon gar nicht ermordet."
"Mein Mandant ist fassungslos und erschüttert"
Das beteuerte er auch gegenüber seinem Anwalt Farid Rifaat, der ihn am Mittwoch in der Haftanstalt in Korneuburg besuchte. "Mein Mandant ist fassungslos und erschüttert", berichtet der erfahrene Strafverteidiger. Zum einen soll dieser alle Rechtsmittel ausschöpfen, zum anderen soll auch ein Detektiv beauftragt werden.
"Es muss nämlich jemanden geben, der etwas weiß. Und zwar über die Verbrennung der Leiche und wie sie dann vergraben wurde. Hier kann es zeitlich einen Abstand gegeben haben, was auch aus Gutachten hervorgeht", erklärt Rifaat. Diese so wichtige Auskunftsperson soll von dem Detektiv gefunden werden. "Das Ganze ist noch lange nicht erledigt", so der Strafverteidiger abschließend.
Zumal sich auch viele Prozessbeobachter über die klare Entscheidung des Gerichts gewundert haben. Während des gesamten Verfahrens wurden die unterschiedlichsten Theorien gewälzt. Das Urteil am Dienstagabend lautete dann: schuldig wegen Mordes mit 7:1 Stimmen und lebenslange Haft.
Anwalt: "Eltern über Entscheidung sehr erleichtert"
Ganz anders sehen das naturgemäß die Eltern. Sieben lange Jahre nach dem Tod ihrer Tochter können sie erstmals eine Art Schlussstrich ziehen. Ihr Anwalt Gerald Ganzger: "Ich habe sie sofort nach der Urteilsverkündung angerufen. Sie waren über die Entscheidung sehr erleichtert. Der Prozess war für sie eine riesige Belastung. Die Anspannung, im gleichen Saal mit dem Verdächtigen aussagen zu müssen, kann man sich gar nicht vorstellen."
Berufungsverhandlung folgt in etwa acht Monaten
Rein formal geht es in dem Verfahren so weiter: Zuerst muss das Urteil schriftlich ausgefertigt werden, dann verfasst Anwalt Rifaat seine Nichtigkeitsbeschwerde. In etwa acht Monaten wird es vor dem Obersten Gerichtshof eine Berufungsverhandlung geben. Hier geht es vor allem um mögliche rechtliche Verfahrensfehler.
Der Fünf-Richter-Senat kann das Urteil bestätigen oder auch aufheben, zum Beispiel, weil der Richter den Lokalaugenschein im Geschäft von Michael K. abgelehnt hat. Wird das Urteil rechtskräftig, kommt der Fall für die Justiz zu den Akten. Doch alle spektakulären Fälle neigen zur Mythenbildung. Und wirklich abgeschlossen sind sie damit nie.
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