Gerichtsurteil

„Goldene Pässe“ auf Malta verstoßen gegen EU-Recht

Außenpolitik
29.04.2025 16:08

Die sogenannten goldenen Pässe sind der EU-Kommission seit Jahren ein Dorn im Auge. Sie befürchtet unter anderem ein Einfallstor für Geldwäsche und Korruption. Die verschärfte Gangart Brüssels bekommt nun Malta zu spüren. Der Gerichtshof der EU hat eine entsprechende Regelung für reiche Investoren für rechtswidrig erklärt.

Wer auf Malta Staats- und damit EU-Bürger werden will, konnte bisher auf ein gesondertes Programm für Investoren setzen. Voraussetzung war unter anderem eine Zahlung von mindestens 600.000 Euro an den maltesischen Staat. Die EU-Kommission hatte dagegen geklagt. Sie argumentierte, das maltesische Programm untergrabe den Wesensgehalt und die Integrität der Unionsbürgerschaft. Laut der EU-Behörde ist Malta mittlerweile der einzige Mitgliedsstaat mit einer solchen Regelung.

Der Gerichtshof der EU hat die maltesische Regelung aufgehoben. (Bild: AP/Geert Vanden Wijngaert)
Der Gerichtshof der EU hat die maltesische Regelung aufgehoben.

Gangart seit Beginn des Ukraine-Krieges verschärft
„Goldene Pässe“ wurden unter anderem auch auf Zypern ausgegeben, auf Druck der Kommission ließ die Regierung aber wieder davon ab. Nach Beginn des Ukraine-Krieges verschärfte die EU-Kommission ihre Gangart gegen derlei Programme, um sanktionierten Personen aus Russland oder Belarus den Zugang zur EU zu erschweren.

Wie der EuGH bekräftigte, können Mitgliedsstaaten die Regeln für die Verleihung der Staatsbürgerschaft grundsätzlich selbst festlegen. Sie gegen Zahlungen oder Investitionen zu verleihen – als eine „Vermarktung“ des Passes –, verstoße jedoch gegen den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit unter Mitgliedsstaaten. Die Unionsbürgerschaft gewähre Freiheit, aber auch Sicherheit und Recht.

„Goldene Visa“ weiterhin möglich
Ähnliche Programme wie auf Malta gibt es weiterhin in Griechenland, Portugal, Spanien, Italien und Österreich. Die genannten Länder „Goldene Visa“ an. Durch Investitionen, die je nach Staat variieren kann man sich eine Aufenthaltsgenehmigung erkaufen. Für die Erlangung einer Staatsbürgerschaft sind dann aber weitere Kriterien zu erfüllen. In Österreich ist ein Antrag bekanntlich erst nach zehn Jahren möglich.

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