Belletristische Texte müssen sich nicht verbindlich an das „Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung“ halten. So heißt es in einer am Dienstag beschlossenen Stellungnahme des Rats für deutsche Rechtschreibung.
Die IG Autorinnen und Autoren hatte sich an den Rat gewandt, nachdem Verlage bzw. deren Lektorate Autorinnen und Autoren „korrekte Schreibungen“ abverlangt hätten.
Nur für Sachbücher bindend
Verbindlich sei das Regelwerk demnach nur für Schulen und öffentliche Verwaltung. „Für belletristische Texte entfaltet es hingegen keine bindende Wirkung“, so der Rat, der zugleich darauf verweist, dass Autorinnen und Autoren „bewusste orthografische Abweichungen als Teil einer ästhetischen Konzeption verstehen oder nutzen können“.
Die IG Autorinnen Autoren halten in einer Aussendung fest: „Es ist demnach nicht möglich, dass sich Verlage bei Bevorzugungen von Schreibvarianten und überhaupt bei Eingriffen in Schreibweisen literarischer Manuskripte auf Hausorthographien, den Rechtschreibrat oder den Duden berufen“. Vielmehr bestehe eine „individuelle Abstimmungsnotwendigkeit mit den einzelnen Autorinnen und Autoren“.
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