Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat laut eigener Angabe kein Geld mehr. Der ehemalige Politiker beantragte am Mittwoch beim BG Kitzbühel eine Privatinsolvenz. Das teilte der Kreditschutzverband 1870 (KSV) mit.
„Das Gericht prüft nun, ob die Insolvenzvoraussetzungen gegeben sind“, heißt es in einer Mitteilung. Details zu Grassers Antrag würden dem KSV zufolge noch nicht vorliegen.
Privatkonkurs bedeutet ein gerichtliches Schuldenregulierungsverfahren für natürliche Personen, die zahlungsunfähig sind und keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben.
Es ist eine Möglichkeit, sich von einer Überschuldung zu befreien und einen neuen wirtschaftlichen Start zu ermöglichen – und hängt im konkreten Fall wohl mit hohen Prozesskosten und dem anstehenden Haftantritt Grassers zusammen.
Haftantritt rückt näher
Im Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Grasser und weitere Angeklagte sind am Montag die rechtskräftigen Schuldsprüche des Obersten Gerichtshofs (OGH) auch schriftlich zugestellt worden. Somit ist davon auszugehen, dass er in den nächsten Tagen vom zuständigen Richter zum Haftantritt aufgefordert wird.
Danach hat Grasser, der im Buwog-Prozess wegen Untreue und illegaler Geschenkannahme zu vier Jahren Gefängnis verurteilt wurde, 30 Tage Zeit, die Haft anzutreten. Gemeinsam mit Walter Meischberger muss er 9,8 Millionen Euro Schadenersatz an die Republik Österreich zahlen.
Im größten Korruptionsprozess der Zweiten Republik ging es unter anderem um den Verkauf von 60.000 Bundeswohnungen an die Immofinanz im Jahr 2004. Dass die Privatisierung der Immobilien möglicherweise geschoben war, stellte sich erst ein paar Jahre später heraus, als bekannt wurde, dass zwei Grasser-Freunde – die beiden früheren Lobbyisten Meischberger und Peter Hochegger – 9,6 Millionen Euro an Provision erhielten.
Grassers Anwalt Manfred Ainedter sagte zur APA, sein Mandant habe wegen der langen Verfahrensdauer kein Einkommen und hohe Kosten gehabt, weshalb ihm keine andere Möglichkeit geblieben sei.
Wird Grasser seine Millionenstrafe los?
Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) rechnet bezüglich der Privatinsolvenz mit einer Eröffnung in den nächsten Tagen und erwartet, dass aufgrund der Komplexität ein Insolvenzverwalter bestellt wird.
Für Verbindlichkeiten „aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung“ sieht das Insolvenzrecht in Österreich eine Sonderregelung vor. Diese Schulden bleiben aufrecht, selbst nachdem das Einkommen im Zuge eines Abschöpfungsverfahrens drei oder fünf Jahre lang auf das Existenzminimum gepfändet wurde.
Soll heißen: Grasser wird die 9,8 Millionen Euro Schadenersatz eigentlich nur los, wenn er sich mit der Finanzprokuratur auf einen Zahlungsplan einigt ...
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