Das Verfahren war bereits einmal durchgeführt worden. Damals kam es zu keinem Urteil, da sich die Geschworenen nach Meinung der Berufsrichter irrten. Die 71-Jährige stand am Mittwoch also zum zweiten Mal vor Gericht, weil sie laut dem Ankläger ihren Lebensgefährten töten wollte.
"Er war gespaltene Persönlichkeit"
Sie hatte den um 22 Jahre jüngeren, obdachlosen Mann im Herbst 2011 kennengelernt - noch am selben Tag zog er bei der Steirerin ein. Lange hielt das gemeinsame Glück jedoch nicht an, kurze Zeit später gab es erste Probleme. Der Alkoholiker rastete regelmäßig aus und verursachte derart viel Ärger, dass die Frau sogar aus ihrer Wohnung ausziehen musste. Doch an der Beziehung hielt sie fest, trotz Wegweisung und Kontaktsperre nahm sie ihren Freund immer wieder auf. "Er war nett und hilfsbereit, aber eine gespaltene Persönlichkeit", schilderte die Angeklagte.
Als er wieder einmal die ganze Nacht trank und sich dann schlafen legte, holte sie das längste Küchenmesser, das sie finden konnte, und versetzte ihm "einen wuchtigen Gurgelschnitt", so Staatsanwalt Christian Kroschl. "Ich hab' gedacht, es gibt keinen anderen Ausweg mehr, er hat immer gesagt, wenn er nicht mit mir leben kann, will er mit mir zusammen sterben", so die Pensionistin. Als das Blut spritzte, "war das wie ein Wecker, da bin ich aufgewacht", erzählte sie. Sie rief die Rettung, der Mann überlebte den Anschlag.
"Habe es in dem Moment schon bereut"
Unmittelbar nach der Tat erklärte die Frau ihrer Tochter gegenüber: "Ich habe ihn umbringen wollen." Das bestritt die 71-Jährige bei der Verhandlung jedoch energisch. "Ich habe es in dem Moment schon bereut", beteuerte sie. Ihr Verteidiger sprach von versuchtem Totschlag im Affekt. Er führte ins Treffen, dass das Opfer ein "polizeibekannter Tunichtgut" sei. Seine Mandantin habe sich dagegen nie etwas zuschulden kommen lassen.
Die Geschworenen befanden, dass es sich um einen Mordversuch gehandelt habe. Die Pensionistin wurde zu acht Jahren Haft verurteilt, ihr Verteidiger kündigte sofort Berufung an.
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