Prozess in Innsbruck

Häftling (22) „wünschte“ sich negativen Drogentest

Tirol
19.06.2025 06:00

Weil er bei einem Drogentest in der Innsbrucker Justizanstalt erwischt wurde, wollte ein Insasse (22) einen Justizbeamten zu einem Amtsmissbrauch bewegen. Doch dieser erfüllte den „Wunsch“ des Häftlings nicht und brachte den Tiroler erneut vor Gericht.

Der 22-Jährige legte im Februar im Innsbrucker „Ziegelstadl“, wo derzeit auch Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser seine Haftstrafe absitzt, einen Harntest ab, der positiv auf synthetische Drogen anschlug. Damit wollte sich der Häftling allerdings nicht zufriedengeben: Er forderte den Beamten auf, doch stattdessen ein negatives Ergebnis zu protokollieren.

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Ich wusste nicht, dass es strafbar ist.

Der Angeklagte vor Gericht

Keine allzu gute Idee, denn damit machte er sich wegen versuchter Bestimmung zum Missbrauch der Amtsgewalt strafbar. „Ich habe das zwar gesagt, wusste aber nicht, dass es strafbar ist“, rechtfertige er sich vor dem Schöffensenat um Richterin Theresa Posch. Er sei zudem „enttäuscht und verzweifelt gewesen“, weil er sich „eigentlich auf die Fußfesseln vorbereitete“ und dachte, nach dem Test bald nach Hause zu seiner Familie gehen zu können.

Urteil bereits rechtskräftig
Daraus wird jetzt wohl nichts. Über den Angeklagten wurden sechs Monate zusätzliche Haft verhängt. „Wir hatten keinen Zweifel daran, dass Sie das so gesagt und getan haben“, erklärte die Richterin. Außerdem hatte sich der Schöffensenat offenkundig den Ausführungen der Staatsanwältin in ihrem Schlussplädoyer angeschlossen. „Jeder weiß, dass es strafbar ist, wenn man einen Beamten dazu auffordert, etwas falsch zu protokollieren“, führte Posch aus.

Freispruch wegen Körperverletzung
Glauben schenkte man dem Angeklagten allerdings in einem anderen Anklagepunkt. Von dem Vorwurf der Körperverletzung – er soll einen Mithäftling bei einem größeren Streit, den er eigentlich schlichten wollte, geschlagen haben – wurde der 22-Jährige freigesprochen.

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