Der Ordnungshüter war im September letzten Jahres alkoholisiert mit seinem Pkw gegen einen Motorradfahrer geprallt. Der Motorradfahrer wurde verletzt. Im Mai 2013 wurde der Beamte dann vom Landesgericht Eisenstadt schuldig gesprochen und kassierte eine fünf Monate dauernde Haftstrafe. Nun darf er weiterhin als Polizist arbeiten. Dabei muss er aber eine Fußfessel tragen.
Keine Bevorzugung eines Polizisten
Zwar ist der 43-jährige Familienvater nicht im Streifendienst eingesetzt. Der Polizist dürfe aber weiter im Innendienst arbeiten, wie die Justizanstalt schon gegenüber der "Burgenländischen Volkszeitung" erklärte. Er kümmert sich um rein administrative Tätigkeiten und trägt keine Uniform.
Dass der Beamte weiterhin arbeiten darf, mag seltsam erscheinen. Doch in diesem Fall geht alles mit rechten Dingen zu. Rechtlich gesehen ist es möglich, einen Antrag für das Absitzen einer Strafe im sogenannten elektronischen Arrest zu stellen. Genau dies hat der verurteilte Eisenstädter getan – erfolgreich. "Auf den ersten Blick mag das kurios erscheinen, aber vor dem Gesetz sind alle Staatsbürger gleich zu behandeln", sagte Helmut Marban von der Landespolizeidirektion im Gespräch mit der "Krone".
Nur zu Hause und im Büro
Seit Oktober erscheint der fehlbare Ordnungshüter nun wieder im Büro. Die Fußfessel schränkt ihn aber dennoch ein. "Er darf sich damit nur am Dienstort und anschließend zu Hause aufhalten", erläutert Marban. Der Eisenstädter Polizist ist übrigens nicht der einzige Exekutivbeamte, dem der "Elektro-Knast" - in dem sich derzeit rund 200 Österreicher befinden - lieber ist als der gemauerte. Ein Kärntner Kollege kämpft ebenfalls vor Gericht dafür. Das Verfahren läuft.
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