In Karls Amtszeit wurden das Korruptionsstrafrecht erneuert, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ausgebaut und ein Whistleblower-Hinweisgebersystem eingeführt.
"Anstand, Ehrlichkeit und Moral sollen zu Leitprinzipien öffentlicher Verwaltung werden, und dazu war es nötig, klare und unmissverständliche Normen zu schaffen", sagte die Ministerin.
"Es gibt keinerlei Sonderbehandlung"
Sie verfolge eine "ganz klare Linie": "Es muss ohne Ansehen der Person restlos aufgeklärt werden." Besonders in Fällen, in denen Personen des öffentlichen Lebens involviert sind, "steht eines fest: Es gibt keinerlei Sonderbehandlung."
Die traditionelle Fortbildungsveranstaltung der Staatsanwälte widmet sich heuer in Kufstein - von Montag bis Donnerstag - ganz dem "Phänomen Korruption". Dabei werden die Auswirkungen der seit 1. Jänner 2013 verschärften Korruptionsbestimmungen diskutiert.
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