Vor etwa einem Jahr zog Martha Jöchlinger von der Stadt in das kleine Dorf Muthmannsdorf in Niederösterreich und mietet sich auf einem Bauernhof ein. "Hier leben etwa 20 Kühe, Katzen, Hunde und eben der Hahn Ferdinand mit seinen fünf Hennen", erzählt die Tierfreundin. Die Gemeinschaft im Dorf beschreibt Martha Jöchlinger als gut, nur mit einer Nachbarin soll es immer wieder Probleme geben.
Tierfreundin verhinderte Tötung
Besonders Hahn Ferdinand ist besagter Dame ein Dorn im Auge, sein Krähen angeblich viel zu laut. Es dauerte nicht lange, bis die Polizei dem Bauern einen Besuch abstattete. "Bevor es weiter Probleme gab, wollte er Ferdinand töten - aber das konnte ich nicht zulassen", erzählt Martha Jöchlinger. Sie ließ sich den Hahn ganz offiziell mit Urkunde schenken, der Besitzerwechsel wurde auch bei der Bezirkshauptmannschaft gemeldet. Seitdem trudeln die Anzeigen aber bei Martha Jöchlinger ein - sie soll jetzt wegen Ferdinands Krähen Strafe zahlen.
80 Euro Strafe wegen Krähen
"Ich verstehe das alles nicht", ärgert sich Jöchlinger. "Der Hahn wird auf Anordnung der Polizei von 22 bis sechs Uhr in einem schalldichten Stall gehalten. Niemand sonst hat sich jemals über Ferdinand beschwert! Im Urteil der Bezirkshauptmannschaft steht außerdem, dass wir hier in einer städtischen Siedlung leben würden - für mich ist das absurd!" Sie möchte gegen die beiden Verwaltungsstrafen, insgesamt 80 Euro, Widerspruch einlegen.
"Im Urteil empfiehlt man mir, dass ich mich von Ferdinand 'trenne', nur aber dann sucht sich die Nachbarin ja nur das nächste Ärgernis", schließt Martha Jöchlinger.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.