Der Oberste Gerichtshof hat am Mittwoch die erstinstanzliche Verurteilung von Gottfried Küssel wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung bestätigt. Die dagegen eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde wurde verworfen. Erfolg hatte Küssels Verteidiger Michael Dohr jedoch mit seiner Strafberufung: Die Strafe wurde von ursprünglich neun auf sieben Jahre und neun Monate reduziert.
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