Entgegen der Aussagen einer ÖVP-Sprecherin in der Donnerstagsausgabe des "Standard" ist das Verfahren gegen Lopatka und Molterer laut Staatsanwaltschaft "nicht abgeschlossen". Auch die Partei selbst entgehe durch die Rückerstattung des Geldes nicht einer Strafverfolgung nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz.
Rückzahlung strafmildernd im Falle einer Anklage
Paragraf 18 sehe nicht vor, dass man sich aufgrund von Zahlungen automatisch "freikaufen" könne, unterstrich ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Donnerstag. Eine derartige Rückzahlung wäre etwa im Fall einer Anklage aber durchaus strafmildernd.
Am Mittwoch hatte ÖVP-Generalsekretär Gernot Blümel betont, dass es sich um einen "zulässigen Vorgang" gehandelt habe, aber die ÖVP hätte die Rückzahlung getätigt, weil es nicht gelungen sei, "die Vorgänge genau zu rekonstruieren und herauszufinden, wer wann was getan" habe. Bekannt geworden waren die Geldflüsse im Korruptions-Untersuchungsausschuss im Jahr 2012.
Geld floss an ÖVP-nahe Agentur "White House"
Die Staatsanwaltschaft Wien nahm später Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue und der Geldwäsche gegen die ÖVP sowie gegen Molterer und Lopatka auf. Es geht um die Zahlung von 96.000 Euro für den ÖVP-Jugendwahlkampf 2008 - von der Telekom über die Firma Valora an die ÖVP-nahe Agentur "White House".
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