OGH-Entscheidung

Fall Kührer: Beeinspruchung des Urteils abgewiesen

Österreich
29.01.2014 11:26
Im Mordfall Julia Kührer hat der Oberste Gerichtshof am Dienstag die Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil des Geschworenengerichtes zurückgewiesen. Die Berufung über die Strafe wurde dem Oberlandesgericht weitergeleitet. Der Angeklagte Michael K. (51) war am 26. September 2013 des Mordes schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Die Geschworenen hatten im Landesgericht Korneuburg diesbezüglich mit 7:1 Stimmen entschieden. Verteidiger Farid Rifaat meldete umgehend Nichtigkeit und Berufung an.

Auf dem Grundstück des Ex-Videotheksbesitzers war im Juni 2011 die verbrannte Leiche der fünf Jahre zuvor aus Pulkau im Weinviertel verschwundenen Julia Kührer - damals 16 Jahre alt - gefunden worden. 

Der Beschuldigte beteuerte stets, dem Mädchen nichts angetan zu haben. "Ich habe keinen Grund gehabt, Julia was anzutun", erläuterte er im September beim Prozess. Die Anklage hatte sich auf Indizien und Gutachten gestützt.

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