Im Zeitraum von 1. März 2014 bis zum 31. Dezember 2014 werden für Fahrzeuge mit Dieselmotor 350 Euro, für Fahrzeuge mit anderen Kraftstoffarten 450 Euro abgezogen. Im Kalenderjahr 2015 beträgt der Abzugsposten für alle Fahrzeuge 400 Euro und ab dem 1. Jänner 2016 300 Euro.
Ursprünglich sollten Benziner steuerlich längerfristig bessergestellt werden. Umweltschützer hatten das lange gefordert, da sie Diesel als schädlicher als Benzin erachten. Die Bundesregierung begründet den nunmehrigen Schwenk mit der steigenden Zahl von Dieselfahrzeugen in der emissionsärmsten Klasse VI. Insbesondere Käufer von SUVs und Vielfahrer setzen auf Dieselmotoren.
Für Autos mit umweltfreundlichem Antriebsmotor (Hybridantrieb, Verwendung von Kraftstoff der Spezifikation E 85, von Methan in Form von Erdgas/Biogas, Flüssiggas oder Wasserstoff) vermindert sich die Steuerschuld bis 31. Dezember 2015 um maximal 600 Euro. Damit wurde die Steuererleichterung gegenüber den ursprünglichen Plänen um ein Jahr verlängert.
Für Motorräder gilt: Bei einem Hubraum von nicht mehr als 125 Kubikzentimeter beträgt der Steuersatz null Prozent. Der Höchststeuersatz wird mit 20 Prozent gedeckelt.
Wichtig ist: Wird der Kaufvertrag für ein Neufahrzeug vor dem 16. Februar 2014 abgeschlossen, gilt noch die alte NoVA. Das Fahrzeug muss aber bis Ende September ausgeliefert werden.
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