"Ist wie Folter"

Breivik: Hungerstreik für bessere Haftbedingungen

Ausland
14.02.2014 15:30
Der norwegische Massenmörder Anders Behring Breivik hat mit einem Hungerstreik gedroht, um bessere Haftbedingungen durchzusetzen. In einem Schreiben, das am Freitag die Nachrichtenagentur AFP und andere Medien erreichte, vergleicht der Rechtsextremist seine Haftbedingungen mit "Folter". Breivik fordert unter anderem, dass seine Playstation 2 durch eine modernere Playstation 3 ersetzt wird.

Mit der neuen Spielkonsole will er "Spiele für Erwachsene" spielen, "die ich mir selbst aussuchen kann". Statt einer Schreibmaschine will er künftig zudem einen PC nutzen können.

Als Grund für die Forderungen führt Breivik an, dass er seit 2011 in Einzelhaft sitzt. Er brauche ein besseres "Beschäftigungsangebot" als normale Häftlinge, schreibt er in dem Brief, der mit Schreibmaschine geschrieben und auf den 29. Jänner datiert ist.

In einem beigelegten vierseitigen Forderungskatalog, den Breivik nach eigenen Angaben schon im November an die Strafvollzugsbehörden geschickt hat, verlangt er unter anderem, dass das übliche Taschengeld von wöchentlich 300 Kronen (36 Euro) für ihn verdoppelt wird - damit er die Portokosten für seinen Briefverkehr zahlen kann. Außerdem verlangt er ein Ende der fast täglichen Leibesvisitationen.

"Sie behandeln mich schlechter als ein Tier"
Sollten seine Forderungen nicht erfüllt werden, sei ein Hungerstreik eine der wenigen Alternativen, schreibt Breivik. Über den Beginn der Protestaktion werde er "bald" informieren. Er werde erst wieder Nahrung zu sich nehmen, wenn Justizminister Anders Anundsen und die Chefin der norwegischen Strafvollzugsbehörden, Marianne Vollan, aufhörten, "mich schlechter als ein Tier zu behandeln".

Breivik hatte im Juli 2011 zunächst im Regierungsviertel der norwegischen Hauptstadt Oslo mit einer Autobombe acht Menschen getötet und danach in einem Jugendlager der Arbeiterpartei auf der Insel Utöya 69 Menschen erschossen. Am 24. August 2012 stufte ihn ein Gericht in Oslo als schuldfähig ein und verhängte die Höchststrafe von 21 Jahren Haft mit möglicher Verlängerung.

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