Laut dem bekannten Tierarzt Michael Antolini wird bei einem aggressiven Hund von der zwangsweisen Euthanasie aber nur als letztes Mittel Gebrauch gemacht. Es muss ein "vernünftiger Grund" vorliegen und eine Ethikkommission zustimmen. "Meines Wissens hat es das noch nie gegeben. Bisher sind noch alle betreffenden Hunde im Tierschutzhaus gelandet, wo sie ein Gnadenbrot bekamen", so der Experte zur "Krone".
"Besitzer schätzt Hund völlig falsch ein"
Dazu Hundetrainerin Ursula Aigner: "In Wien ist es üblich, dass bei wiederholten Beißattacken das Veterinäramt einen verpflichtenden Hundeführschein anordnet." Laut der gerichtlich beeideten Sachverständigen ist eindeutig davon auszugehen, "dass der Besitzer den Hund völlig falsch einschätzt, nicht richtig mit ihm umgeht und ihn Situationen aussetzt, die beide heillos überfordern".
Ohne Beißkorb und bei Bissattacken reichen die Verwaltungsstrafen in Wien übrigens bis zu 14.000 Euro für "Wiederholungstäter".
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