A1, Magenta oder Drei?
Das ist ein Rückschlag für den im norddeutschen Kiel geborenen Dotcom, der gegen die Vorwürfe und ein US-Auslieferungsbegehren kämpft. "Wir werden wahrscheinlich vor dem höchsten Gericht in Berufung gehen", twitterte Dotcoms Anwalt Ira Rothken.
Das Berufungsgericht bekräftigte allerdings einen Teilaspekt des vorherigen Urteils: Es sei illegal gewesen, den US-Anklägern Kopien der konfiszierten Datenträger auszuhändigen.
Das bei der Razzia im Jänner 2012 sichergestellte Beweismaterial, darunter Computer und Festplatten, hätten bis zu einer Anordnung zur weiteren Vorgehensweise durch ein Gericht in Gewahrsam der neuseeländischen Behörden verbleiben sollen.
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