Benimmregeln online

Google zu Glass-Testern: “Seid keine Glassholes!”

Elektronik
19.02.2014 09:50
Google hat Benimmregeln für die Nutzer seiner Datenbrille Google Glass veröffentlicht. Dazu gehört, keine Fotos oder Videos ohne Erlaubnis zu machen und auf Nachfragen zu dem Gerät nicht unfreundlich zu reagieren, kurzum – in Googles Worten – kein "Glasshole" zu sein.

Außerdem betonte Google in den kürzlich veröffentlichten Empfehlungen für Testbenutzer, dass grundsätzliche Kamera-Verbote auch für Glass gelten. Ein Nutzer trug jüngst seine Datenbrille in einem US-Kino und bekam draufhin Ärger.

"Lesen Sie nicht 'Krieg und Frieden' auf Glass"
Zu den Ratschlägen gehört auch, es nicht mit der Nutzung der Brille zu übertreiben: "Lesen Sie 'Krieg und Frieden' nicht auf Glass." Auch Wasserski oder ein Bullenrodeo mit der Google-Brille auf der Nase seien wahrscheinlich keine gute Idee, warnt der Internetgigant.

Ratsam sei zudem, die Mitmenschen nicht durch die Verwendung von Glass zu verunsichern. So empfiehlt Google seinen Testern etwa, beim Filmen mit Glass vorher um Erlaubnis zu fragen und die Datenbrille abzunehmen, wenn man nicht darauf angesprochen werden möchte. 

Die Benimmregeln kommen fast ein Jahr nach dem Start der ersten Glass-Version. Die Datenbrille wird derzeit von Zehntausenden Testnutzern in den USA ausprobiert. Es gibt noch keinen Termin für eine Markteinführung, laut früheren Äußerungen könnte es aber noch heuer soweit sein. Vor kurzem stellte Google zusätzliche Gestelle vor, die Glass auch für Brillenträger nutzbar machen.

Glass-Kamera löst Datenschutzdebatte aus
Glass hat einen kleinen Bildschirm über dem rechten Auge und lässt sich mit Sprachbefehlen steuern. Mit der Brille kann man ins Internet gehen, sich Routen-Anweisungen anzeigen lassen oder seine E-Mails checken. Die eingebaute Kamera löste Datenschutz-Sorgen aus, weil man damit recht unauffällig Aufnahmen machen kann. Etliche Träger einer Google Glass wurden deswegen als "Glasshole" beschimpft.

Es gab auch schon erste Reibereien mit dem Gesetz. Eine Frau, der ein Strafzettel wegen Glass am Steuer drohte, kam aber glimpflich davon: Ein Richter sah es als nicht erwiesen an, dass sie die Datenbrille während der Fahrt auch eingeschaltet hatte (siehe Infobox).

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