Hartmanns Anwalt Georg Schima unterstreicht, dass alle Honorare, die Hartmann erhielt, "auf einer vertraglichen Grundlage" basierten. Die forensische Untersuchung der KPMG, die auch der Bundestheaterholding und deren Chef Georg Springer zugänglich sei, zeige "deutlich, dass keine zusätzlichen oder unberechtigten Zahlungen erfolgten."
"Wenn jetzt das Gegenteil behauptet wird, ist das eine Schmutzkampagne wider besseres Wissen, die offenbar dazu dient, von Dr. Springers Verantwortung als Vertreter des Alleineigentümers und Aufsichtsratsvorsitzenden sowie davon abzulenken, dass es Mathias (sic!) Hartmann war, der diverse Fehlentwicklungen und Malversationen aufdeckte und darauf schon vor dem Einschreiten der KPMG hinwies."
"Die unterschiedlichen Beträge sind allesamt erklärbar"
Die kolportierten unterschiedlichen Beträge seien "allesamt letztlich erklärbar, freilich nur auf ziemlich komplizierte Weise, weil das von Frau Stantejsky kreierte System sehr unübersichtlich war und manchmal zu geringe, d.h. hinter den Ansprüchen zurückbleibende Auszahlungen erfolgten, in anderen Monaten jedoch Überzahlungen, die in der Folge über die Lohnverrechnung wieder rückgängig gemacht werden mussten", heißt es in der Erklärung.
"Zustehendes Entgelt" beziehungsweise Honorare nicht auszuzahlen, sondern "für eine gewisse Zeit weiter vom Arbeitgeber durch die kaufmännische Geschäftsführerin verwalten zu lassen, mag ungewöhnlich und nicht sehr umsichtig sein, ist aber nicht verboten", so Schima abschließend. Für Fragen zu am Wochenende ebenfalls aufgekommenen Steuervorwürfen gegen Hartmann in der Schweiz war die Kanzlei für vorerst nicht erreichbar.
Die Zahlungen von 363.000 Euro dienten der Vorbereitung von Hartmanns Direktion sowie der Abgeltung von nach Wien übernommenen Inszenierungen. Nach Informationen der APA dürften in dieser Summe auch die Regie-Honorare für die beiden Teile von Goethes "Faust" inkludiert gewesen sein, mit denen Hartmann seine Amtszeit eröffnete.
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