Wortreich schilderte der Angeklagte zunächst seinen eigenen gesundheitlichen Verfall, wobei er dabei zusehends den Eindruck vermittelte, er verfüge über gewisse hypochondrische Züge. Ab dem Jahr 2008 seien bei ihm "allergische Schübe" aufgetreten, die Asthma, eine chronische Nebenhöhlenentzündung und "kaltes Schwitzen" bewirkt hätten, was angeblich bis zur Arbeitsunfähigkeit führte, schilderte der 50-Jährige.
Angeklagten plagten finanzielle Sorgen
Daneben plagten den Mann, der als Versicherungsmakler gearbeitet und zuletzt vom Wertpapierhandel gelebt hatte, finanzielle Sorgen. Nach dem Tod seines Vaters veräußerte er das Elternhaus und brachte seine Mutter in einer Wohnung im selben Gebäude unter, in dem er seit Langem lebte. Die gesamten Mietkosten machten jedoch nicht unbeträchtliche 4.500 Euro aus, zumal der Mann es nicht schaffte, eine weitere dritte Wohnung zu kündigen: Denn immer, wenn er diese betrat und ausräumen wollte, hätte ihn "starke Atemnot" geplagt, weshalb er das Vorhaben habe abbrechen müssen. Folglich sei er die Wohnung sowie die Mietkosten nicht losgeworden.
Als er auch noch beachtliche Verluste im Wertpapierhandel hinnehmen musste, hätten ihn "die finanziell ausweglose Situation und die gesundheitlich ausweglose Situation" zum Selbstmord bewogen, erklärte der Angeklagte. Seine Mutter habe er ohne ihr Wissen in die Tötungsabsichten mit einbezogen, zumal die Frau "seit meiner Kindheit immer krank" gewesen sei. Sie sei manisch depressiv gewesen, habe daneben unter Schizophrenie, Asthma und Altersvergesslichkeit gelitten. "Da war natürlich die Frage, was ich mit der Mutti mach', wenn ich nicht mehr bin", so der 50-Jährige. Ein Pflegeheim war für den Angeklagten keine Option: "Das wollte ich ihr ersparen."
"Es ist gründlich schiefgegangen"
Nachdem er Abschiedsbriefe an seine Cousine und die Polizei zur Post gebracht und sich die 73-Jährige schlafen gelegt hatte, betrat der Sohn am Abend des 2. Oktobers ihre Wohnung, schritt mit einem Küchenmesser an ihr Bett und wollte "kurz und schmerzlos, wie man es in Filmen sieht", vorgehen. "Ein Schnitt, und dann ist es ausgestanden", habe er sich vorgenommen.
Doch das Vorhaben misslang: "Es ist gründlich schiefgegangen. Plötzlich war da ein Widerstand. Sie ist aufgewacht", erklärte der 50-Jährige. In Panik stach der Sohn der Frau laut Gerichtsmediziner das Messer rund 20 Mal in Brust, Bauch und Hals. Er habe dabei "fast einen Schwächeanfall, Atemnot bekommen", so der Angeklagte. Er habe weitergemacht, "um zu vermeiden, dass sie schwer verletzt zurückbleibt."
Der anschließende Versuch, sich in der Badewanne die Pulsadern aufzuschlitzen, habe sich nicht umsetzen lassen: "Ich konnte nicht. Ich konnte nicht tief hineinschneiden." So habe er "in einer völligen Erschöpftheit [...] letztlich nur auf die Polizei gewartet." Am folgenden Morgen brachen Beamte dann die Wohnungstür auf und stießen auf die Leiche, neben der Grabkerzen aufgestellt waren. Der 50-Jährige ließ sich widerstandslos festnehmen.
War "von Anfang an grauenhaft, entsetzlich"
Es sei "von Anfang an grauenhaft, entsetzlich" gewesen, bilanzierte der Mann, der nie in einer Beziehung mit einer Frau gelebt hatte und sich vor den Geschworenen als "Einzelgänger" bezeichnete, am Ende seiner Einvernahme. Auf die Frage des vorsitzenden Richters, ob er glaube, "das Richtige" getan zu haben, erwiderte der 50-Jährige: "Ich glaube, das Richtige getan zu haben, wenn es nicht so furchtbar abgelaufen wäre und wenn es bei mir auch gegangen wäre." Mit dem Wissen von heute würde er aber "die Entscheidung für einen anderen Menschen vermutlich nicht mehr übernehmen".
Außerordentliches Milderungsrecht
Der Schuldspruch im Sinne der Anklage fiel einstimmig aus. Da die Richter der Ansicht waren, dass in diesem Fall zahlreiche Milderungsgründe vorlagen - die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten, sein Geständnis, die finanziellen Probleme, die Belastung durch die kranke Mutter sowie seine erhebliche Persönlichkeitsstörung -, gelangte das außerordentliche Milderungsrecht zur Anwendung. Für Mord ist an sich eine Mindeststrafe von zehn Jahren vorgesehen.
Der vorsitzende Richter Friedrich Forsthuber empfahl dem 50-Jährigen, sich im Gefängnis einer psychotherapeutischen Behandlung zu unterziehen, was der Mann mit bejahendem Kopfnicken quittierte. Während er die Strafe akzeptierte, gab die Staatsanwaltschaft vorerst keine Erklärung ab.
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