Dem Vorarlberger wurde Mitte Februar in einer Diskothek in Barcelona gegen 5 Uhr früh sein Handy gestohlen, berichtete der ORF Vorarlberg. A1 sperrte die SIM-Karte um 9 Uhr. Innerhalb dieser kurzen Zeit soll der Student über 200 Stunden telefoniert haben, diese stellte A1 in Rechnung.
Laut AK-Konsumentenschützer Paul Rusching schalteten sich die Betrüger mit einem SIM-Box-Programm zwischen zwei Telefongesellschaften und bauten dann computergestützt eine Vielzahl an Verbindungen auf. Es gehe dabei darum, Gesprächsminuten zu generieren, die dann dem Netzbetreiber in Verbindung gestellt würden, erklärte Ruschnig. Tatsächlich hätten diese jedoch nie stattgefunden. Dafür kassiere dann der zweite Netzbetreiber bzw. die dahinter stehenden Betrüger, hieß es.
A1: "Können Betroffenem nicht weiter entgegenkommen"
A1 verlangt dennoch die Bezahlung der horrenden Rechnung. Der Mobilfunkbetreiber verwies auf die Geschäftsbedingungen, wonach bei Verlust oder Diebstahl der SIM-Karte der Kunde so lange haftet, bis die Meldung, den Code zu ändern, bei A1 eintrifft.
Man bot dem Studenten zwar zunächst einen Nachlass von 20 Prozent an, das wären aber immer noch fast 14.000 Euro gewesen. Erst nachdem der Fall durch die Medien ging, reduzierte der Mobilfunker die Forderung "als Kulanzlösung" auf 500 Euro.
Beim Sprachroaming gehe die Verbindung nicht über das Heimatnetz, daher brauche man, wie jeder andere Netzbetreiber auch, die Roamingdaten vom ausländischen Netzbetreiber. Sobald die Daten vorgelegen seien, habe man prompt reagiert, so A1 in einer Stellungnahme gegenüber dem ORF. "Wir bedauern, dass der Kunde Opfer von Kriminellen geworden ist, können ihm aber in dieser Sache leider nicht weiter entgegenkommen", hieß es zunächst seitens des Mobilfunkbetreibers.
Rechtsanwalt bezweifelt Gültigkeit der A1-AGB
Helgar Schneider, Rechtsanwalt des Betroffenen, bezweifelte, dass die A1-Geschäftsbedingungen gültig sind. Bei Kreditkarten gebe es bereits eine OGH-Entscheidung, wonach das Risiko nicht an den Kunden abgegeben werden könne. Selbst wenn diese gültig wären, müsse darauf hingewiesen werden, dass keine Dienstleistungen erbracht wurden. So müsse also auch nicht bezahlt werden.
Der Anwalt kritisierte den Mobilfunkbetreiber zudem, weil sich dieser unter Verweis auf den Datenschutz weigere, die Standortdaten und die Roamingverbindungen herauszugeben. Laut seinen Recherchen gebe es sehr viele solcher Fälle in Österreich, gerade in Verbindung mit Barcelona. Andere Netzbetreiber verrechneten ihren Kunden dabei von vornherein nichts, für A1 gelte das aber offenbar nicht. Man werde sich weiter gegen die Rechnung wehren, so der Anwalt noch, bevor A1 die Forderung auf 500 Euro reduzierte.
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