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Die Regelung gilt demnach für Smartphones, Tablets, Notebooks und andere Geräte bis zu einem Gewicht von einem Kilogramm. Begründet wird diese Obergrenze damit, dass sich die Geräte noch in den Sitztaschen verstauen lassen müssen, wie krone.at auf Nachfrage bei der AUA erfuhr.
Weiterhin verboten bleibt das Telefonieren nach dem Schließen und bis zum Öffnen der Flugzeugtüren. Die Regelung basiert auf einer Lockerung der Bestimmungen für die Benutzung elektronischer Geräte in Flugzeugen der Europäischen Agentur für Flugsicherheit vom Dezember 2013.
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