Soziale Normen sind für Kooperationsbereitschaft verantwortlich. Sie verlangen, dass Menschen - im Unterschied zu Tieren - auch Personen helfen, die genetisch nicht mit ihnen verwandt sind. Eine wichtige Rolle dabei spielt die Möglichkeit der Bestrafung durch Dritte, etwa durch eine Instanz wie die Polizei.
Bereitschaft zur Kooperation getestet
Wie sich die drohende Bestrafung durch Dritte auf die Bereitschaft zur Zusammenarbeit bei Kindern auswirkt, haben Daniela Glätzle-Rützler, Philipp Lergetporer und Silvia Angerer vom Institut für Finanzwissenschaft der Universität Innsbruck unter Leitung von Matthias Sutter in Experimenten erstmals untersucht. Sie haben dazu rund 1.100 Kinder zwischen sieben und elf Jahren aus Meran in Südtirol bei speziellen Spielen beobachtet.
Dabei erhalten zwei Personen eine bestimmte Menge an Geld - im aktuellen Experiment Spielmünzen, die die Kinder anschließend in kleine Geschenke wie Bleistifte oder Süßigkeiten eintauschen konnten. Beiden Spielern wird dabei gesagt, dass der Partner die doppelte Menge erhält, wenn sie selbst auf ihr Geld verzichten - wobei beide nicht wissen, wie der Partner handeln wird. In solchen Spielen zeigt sich seit Jahrzehnten, dass die Kooperationsraten in den ersten Runden sehr hoch sind, mit der Zeit allerdings rasch sinken.
Kinder im Umgang mit Spielgeld auf die Probe gestellt
In Innsbruck erhielten die Spieler am Beginn zwei Münzen. Wenn beide kooperierten - was sozial am wünschenswertesten ist - erhielt jeder Teilnehmer vier Münzen. Wenn nur einer seine Münzen weitergab, bekam sein Partner sechs Münzen, er selbst ging leer aus. Die Wirtschaftswissenschaftler führten das Spiel in dieser Form mit einer Gruppe von Kindern durch.
In einer zweiten Gruppe wurde das Spiel um eine Person erweitert: Ein Beobachter konnte Nicht-Kooperation "bestrafen", indem er die Münzen des unkooperativen Spielers vollkommen entwertete. Wenn der Beobachter bestrafte, verlor er allerdings auch einen Teil seiner eigenen Münzen.
Androhung von Strafe erhöhte Kooperationsrate
Das Ergebnis der Gruppe mit strafender Instanz wich deutlich von jenem der ersten Gruppe ab: Die Kooperationsraten verdoppelten sich dort. Eine Befragung der Teilnehmer zeigte, dass mehr als die Hälfte der Kinder davon überzeugt war, bei nichtkooperativem Verhalten bestraft zu werden - obwohl sie wussten, dass der Beobachter für das Strafen selbst "bezahlen" muss.
Tatsächlich haben aber nur rund zehn Prozent der Beobachter bei einem Verstoß tatsächlich gestraft. Die "Egoisten" wären also mit großer Wahrscheinlichkeit mit ihrem unkooperativen Verhalten ungestraft davongekommen. Offensichtlich reicht also allein die Androhung von Strafe aus, um die Kooperationsbereitschaft konstant hoch zu halten, folgern die Forscher.
Weiterer indirekter Effekt durch Strafandrohung
Die Angst vor Strafe ist aber nur ein Teil der Erklärung für das soziale Verhalten. Die Wissenschaftler orten auch einen indirekten Effekt: Weil die Testpersonen davon ausgehen, dass die Kooperationsbereitschaft ihres Partners durch die Strafandrohung steigt, seien sie auch selbst eher zu sozialem Verhalten bereit. Beide Motivationen sind der Studie zufolge ungefähr gleich stark.
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