Informationsrechte
Der Kreditnehmer hat bereits vorvertraglich, das heißt vor Unterfertigung der Krediturkunde, im Zuge der Angebotslegung das Recht, über die Inhalte und Bedingungen des zukünftigen Vertrags informiert zu werden. Das passiert im Zuge der sogenannten Vorvertraglichen Information, ein standardisiertes Formular, das den EU-weiten Vergleich von Krediten ermöglichen und für Transparenz sorgen soll. Der Kreditnehmer muss darin über Kreditbetrag, Auszahlungsbetrag und -zeitpunkt, Schuldner, Gläubiger, Höhe der Zinsen nominal und effektiv sowie die Rückzahlungsart und -dauer informiert werden. Weiters müssen allfällige Bedingungen zur Kreditvergabe, wie gewünschte Sicherheiten, bekannt gegeben werden. Dieselben Informationen sind ebenso im Kreditvertrag wiederzugeben.
Zusätzlich finden sich dann im Kreditvertrag Erklärungen zum Thema Datenschutz und Informationen, mit denen die Bank ihren Aufklärungspflichten nachkommt, wie beispielsweise ein Preisblatt mit Konditionen im Fall des Zahlungsverzugs sowie der Erklärung zur Ehegattenhaftung.
Kostendarstellung
Sie haben das Recht, über die Kosten in Zusammenhang mit Ihrem Vertrag transparent informiert zu werden: Bearbeitungsgebühren, Kreditkontoführungsgebühren und Kosten für Sicherstellungen bzw. Versicherungsprämien müssen ausgewiesen werden und im sogenannten Effekivzinssatz dargestellt werden. Haben Sie zu Beginn des Vertrags eine Fixzinsphase vereinbart, so ist die Darstellung des Zinssatzes nach Ablauf der Fixzinsphase verpflichtend. Im Falle eines variablen Folgezinssatzes sind der Indikator, sozusagen der am Markt gültige Basiszinssatz, und der anzuwendende Aufschlag anzuführen. Ein Beispiel einer solchen Kondition wäre der Drei-Monats-Euribor zuzüglich eines Aufschlags von 1,5 Prozent p.a.
Rücktrittsrecht
Weiters haben Sie zu Ihrem Vertrag ein 14-tägiges Rücktrittsrecht, das Sie ohne Angabe von Gründen ausüben können. In diesem Fall müssen Sie den vollen Kreditbetrag zurückerstatten. Kosten, die der Kreditgeber an öffentliche Stellen entrichtet hat, bekommen Sie allerdings nicht zurück.
Zusätzlich müssen Sie über das Vorgehen bei Zahlungsverzug informiert werden und das Ausstiegsszenario seitens Ihrer Bank: Wie und aus welchem Grund kann der Vertrag seitens der Bank gekündigt werden, welche Fristen sind anwendbar?
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