Prozesse in Salzburg

Was zählt mehr: Kirchen- oder Mietrecht?

Ombudsfrau
06.05.2014 14:29
Was zählt mehr in Salzburg: Kirchen- oder Mietrecht? Ist der Mietvertrag eines Ehepaars (62) für eine Wohnung des Salzburger Domkapitels nun gültig oder nicht? Über diese Frage wird seit fünf Jahren gestritten, und ein Ende ist noch lange nicht in Sicht. Der Fall ging bereits bis zum Obersten Gerichtshof in Wien und nimmt immer absurdere Ausmaße an.

Ihre Ombudsfrau hat schon einmal berichtet: Im Herbst 2009 bezog das Ehepaar N. (Name von der Redaktion geändert) seine Wohnung in der Salzburger Innenstadt. Und dann begannen die Probleme. Die Umzugskisten waren noch nicht ausgepackt, da hieß es vonseiten des Salzburger Domkapitels als Vermieter, der Mietvertrag sei kirchenrechtlich nicht gültig. Trotz Unterschrift und Stempel. Sogar eine Anmeldebestätigung hat das Ehepaar bekommen.

Viertes Urteil wird erwartet
Aber die Finanzkammer hätte den Vertrag, den sie kannte, nicht genehmigt. Es kam zur Räumungsklage. Nachdem die Salzburger Gerichte in zwei Instanzen für die Kirche entschieden, ging der Fall zum Obersten Gerichtshof in Wien. Der entschied für das Ehepaar und verwies den Streit zurück an das Erstgericht. Mit Spannung wird nun das nächste Urteil erwartet, das erst in ein paar Monaten schriftlich erfolgen wird.

Mieterschutzbund: "Fall ist eindeutig"
Mittlerweile geht es auch um die Frage, ob der ursprünglich auf drei Jahre befristete Mietvertrag sogar unbefristet ist. Für Walter Windischbauer vom Mieterschutzverband Salzburg ist die Sache eindeutig: "Das Mietverhältnis ist keinesfalls abgelaufen, die Bestimmungen des Mietvertrages lassen keine andere Auslegung zu."

Jetzt auch noch Parkberechtigung entzogen
Der Streit ist seit Kurzem um eine weitere Facette reicher: Das Salzburger Verkehrsamt hat dem Ehepaar die Parkberechtigung für die Innenstadt entzogen. Familie N. soll nachweisen, dass sie einen gültigen Mietvertrag hat, heißt es plötzlich nach fünf Jahren. "Wir dürfen in Salzburg zwar wählen, aber nicht mehr parken, das ist doch absurd", so Herr N.

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