Eigentlich hätte der ehemalige Bankmanager bereits Ende September vergangenen Jahres ins Gefängnis gehen müssen, nach einer komplizierten Schulterverletzung beantragte er jedoch Haftaufschub, um mit einer Therapie die Bewegungsfähigkeit des Gelenks wiederherzustellen. Der Aufschub wurde ihm gewährt, als er aber im Frühjahr auf Haftuntauglichkeit plädierte, war die Geduld der Justiz zu Ende. Kulterers Antrag wurde am Landesgericht Klagenfurt abgelehnt, mit der dagegen eingelegten Beschwerde blitzte er vergangene Woche auch am Oberlandesgericht Graz ab.
Fußfessel und Freigang nicht möglich
Für Kulterer sind bei seiner Strafhöhe weder Fußfessel noch Freigang möglich. Auch eine Verbüßung der Strafe in Klagenfurt kommt für den 60-Jährigen nicht infrage, dort darf nur einsitzen, wer maximal 18 Monate ausgefasst hat. Wohin er verlegt wird, ist noch offen, darüber entscheidet die Vollzugsdirektion.
Fest steht allerdings, dass auch für ihn im Gefängnis Arbeitspflicht herrscht. Als Akademiker wird er aber eher nicht in der Tischlerei eingeteilt, sondern vermutlich im Verwaltungsbereich oder etwa in der Bücherei. Für allfällige weitere Auftritte vor Gericht wird er - sei es als Angeklagter oder als Zeuge - aus der Strafhaft vorgeführt werden.
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