Laut Anklage wollte der Slowake am 12. Dezember 2011 mit der Bahn von Wien nach Bratislava fahren. Weil er kein Ticket hatte, wurde er vom Schaffner in Obersiebenbrunn aus dem Zug gewiesen. Auf der Suche nach Geld geriet er in Bahnhofsnähe in das Haus, wo es zu der Bluttat kam. Das Tor zum Haus des Ehepaares war nicht versperrt gewesen, verlas Richter Manfred Hohenecker eine frühere Aussage. Der Angeklagte sah Licht, bat die Bewohner um Geld und wurde abgewiesen.
Richter: "Sie waren im Blutrausch"
Als der 76-jährige Hausbesitzer danach in den Schuppen ging, folgte ihm der Slowake. Der damals 34-Jährige schnappte eine Rohrzange und erschlug den Pensionisten von hinten. "Sie haben ihm von hinten den Schädel eingeschlagen, als der Mann schon in gebückter Haltung war", so Hohenecker. Und: "Sie waren im Blutrausch."
Im Haus stach der Slowake dann auf die Ehefrau ein und raffte Schmuck, Münzen, sogar eine Mundharmonika aus dem Nachtkästchen und ein Handy an sich, über das er später ausgeforscht wurde. Seine Beute versetzte der Mann später um 4.000 Euro in Bratislava. Am Tag nach der Bluttat fand einer der beiden Söhne seine toten Eltern.
Täter stach 26 Mal auf 80-Jährige ein
Gerichtsmediziner Wolfgang Denk zufolge starb der 76-Jährige an einem Schädel-Hirn-Trauma. Auf die Frau hatte der Slowake insgesamt 26 Mal eingestochen. Die 80-Jährige lag im Vorraum auf dem Rücken, das Telefon war heruntergerissen, überall war Blut: Das deute darauf hin, was sich abgespielt hat, verwies der Sachverständige darauf, dass sich die Frau zu wehren versucht hatte. Das bewiesen auch Durchstiche an den Händen.
19 Stich- und Schnittwunden wurden am Schädel gezählt, eine oberhalb des Brustbeins, sechs am Hals. Tödlich sei die Durchtrennung der Halsschlagader gewesen, so Denk.
Im Prozess bekannte sich der Angeklagte schuldig. Er tue sich jedoch sehr schwer, über die Tat zu reden, erklärte die Dolmetscherin. Er könne sich auch nicht erinnern, wie er an die Rohrzange gekommen sei, mit der er den 76-Jährigen tötete.
Slowake beging in Heimat "fast die gleiche Tat"
Staatsanwalt Thomas Ernst verwies im Prozess darauf, dass der Beschäftigungslose in der Slowakei "fast die gleiche Tat" begangen hatte. Dort verbüße der Mann bereits eine 25-jährige Freiheitsstrafe. Für die Verhandlung in Österreich war er von der Slowakei ausgeliefert worden. Er habe es noch nie so einfach gehabt, meinte Ernst in seinem Schlussvortrag: "Es geht um die Frage lebenslang oder nicht", wandte er sich an die Geschworenen.
Für Verteidiger Rudolf Lind gab es nichts zu beschönigen oder zu bestreiten, er betonte, dass der Beschuldigte zugebe, zwei Menschen getötet zu haben. Es werde abzuwägen sein, ob die Tat besonders schwer wiege, also eine lebenslange Strafe erfordere oder nicht.
Die Geschworenen bekannten den Angeklagten einstimmig für schuldig und verurteilten ihn zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Der Anwalt meldete Berufung an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. Solange die Entscheidung nicht rechtskräftig ist, bleibt der Angeklagte in Österreich inhaftiert. Die in Österreich verhängte Zusatzstrafe soll er dann in seiner Heimat verbüßen.
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